Entwicklungsfinanzierung

Bund kürzt Entwicklungshilfe um 90 Mio. Euro

Noch vor dem Sommer 2011 wird im Parlament das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 beschlossen. Damit wird auch die radikale Kürzung des Budgets für die Entwicklungshilfe festgelegt.

Das Budget des Außenministeriums soll innerhalb der nächsten 4 Jahre um insgesamt über 90 Millionen Euro reduziert werden. Diese Einsparungen gehen zu Lasten der Entwicklungshilfe und damit zu Lasten der ärmsten Menschen der Welt.

Zeigen Sie Engagement und schicken Sie an Ihre VertreterInnen im Parlament einen Brief um gegen die Kürzungen der Entwicklungshilfegelder einzutreten.

> Dowonload Briefvorlage

www.3000kinderleben.at

Forderungen der Caritas:

  1. Einhalten der Entwicklungshilfeversprechen durch die internationale Staatengemeinschaft. Bisher haben sich die OECD-Länder dem Ziel der 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungszusammenarbeit (EZA) noch nicht einmal angenähert. 2008 wurden durchschnittlich gerade einmal 0,3% des BNE ausgegeben.
  1. Anhebung öffentlicher Entwicklungshilfegelder. Auch Österreich muss die Mittel für die öffentliche EZA bis 2010 auf 0,51 Prozent des BNE anzuheben bzw. bis 2015 auf 0,7 % des BNE zu erhöhen. Im Budget 2009/2010 sind jedoch keine Erhöhungen der EZA-Mittel vorgesehen.
  2. Verdoppelung der Mittel der staatlichen Entwicklungsagentur Austrian Development Agency (ADA) als erster Schritt. Betrachtet man die Tatsache, dass diese die Gelder für direkt wirksame, bilaterale und partnerschaftliche Armutsbekämpfung vergibt, ist der Anteil  von etwa 10 Prozent  der gesamten staatlichen EZA-Mittel geradezu lächerlich.
  3. Entwicklung neuer Finanzierungsquellen zur weltweiten Armutsbekämpfung, etwa die EU-weite Besteuerung von Finanztransaktionen oder Flugticketabgaben. Es wäre nur gerecht, wenn jene, die am meisten von der weltweiten Globalisierung profitieren, einen entsprechenden Beitrag gegen die Armut in der Welt leisten würden.
  4. Sicherstellung von Mitteln für Prävention und "vergessene Krisen" aus dem neu dotierten Auslandskatastrophenfonds. Aus dem neu dotierten staatlichen Auslandskatastrophenfonds von 5 Millionen Euro müssen vor allem auch dann Mittel freigemacht werden, wenn Katastrophen keine hohe mediale Aufmerksamkeit nach sich ziehen.
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