Vertretung vor dem Asylgerichthof
Der Asylgerichtshof (AsylGH)
Die Caritas vertritt Flüchtlinge im Beschwerdeverfahren vor dem Asylgerichtshof (AsylGH).
Der Asylgerichtshof
Mit 1. Juli 2008 wurde der Asylgerichtshof eingerichtet, und der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) als Rechtsmittelinstanz im Österreichischen Asylverfahren abgeschafft. Der Asylgerichtshof entscheidet als unabhängiges Gericht über die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen des Bundesasylamtes. Vor dem Asylgerichtshof werden die Fluchtgründe des/der AsylwerberIn nochmals erörtert und/oder rechtlich geprüft, ob er/sie im Heimatland gefährdet ist. Im Allgemeinen trifft ein Senat aus zwei RichterInnen die Entscheidungen.
Das Projekt der Caritas
Da Flüchtlinge in aller Regel sprach- und rechtsunkundig sind, benötigen sie Vertretung in diesem Verfahren. Um diese Vertretung gewährleisten zu können, hat die Caritas ein Projekt ins Leben gerufen, welches die Vertretung von AsylwerberInnen in der Beschwerdeverhandlung vor dem Asylgerichtshof ermöglicht. Der/die jeweilige vor Ort betreuende juristische BeraterIn übermittelt den Akt des/der AsylwerberIn an das Projektteam, welches die Verhandlung ausführlich und sorgfältig vorbereitet. Hinzu zählen ein intensives Aktenstudium, das Einholen von umfassenden Herkunftslandrecherchen sowie das Führen eines Vorbereitungsgespräches mit dem/der BeschwerdeführerIn, um diese/n auf die Verhandlung vorzubereiten.
1. Ziel: Schutz des Flüchtlings
Das Ziel des Projekts ist die rechtliche Vertretung von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. dem Asylgesetz in der Verhandlung vor dem Asylgerichtshof im Sinne des Schutzes verfolgter Menschen. Dem Flüchtling soll damit ein faires Verfahren ermöglicht werden, in dem er alles für ihn Wesentliche vorbringen kann.
2. Ziel: Straffung des Verfahrens
Durch die Teilnahme eines/r VertreterIn in der Verhandlung soll aber auch ein Beitrag zur Straffung des Beschwerdeverfahrens geleistet werden. Durch das Gespräch der ProjektmitarbeiterInnen mit dem Flüchtling kann dieser auf die für das Verfahren wesentlichen Punkte hingewiesen werden und in der Verhandlung selbst einen Beitrag zu einem effizient geführten Verfahren leisten. Durch den/die mit den Herkuntslandinformationen vertraute/n VertreterIn wird darüber hinaus auch die im Verfahren häufig stattfindende Erörterung diverser Länderberichte erheblich beschleunigt.
3. Ziel: erhöhte Rechtssicherheit
Die Vertretung vor dem Asylgerichtshof soll auch zur Erarbeitung richtungsweisender Entscheidungen und damit zu einer erhöhten Rechtssicherheit, beitragen. Gerade bei komplizierteren Rechtsproblemen führt der Austausch an Argumenten zur Rechtsfortbildung und Interpretation der sich immer wieder im Umbruch befindenden Asylbestimmungen.
Kontakt
Caritas Österreich
1160 Wien, Albrechtskreithgasse 19-21
Tel.: 01/488 31-440
Fax: 01/488 31-9400
e-mail: AsylGH@caritas-austria.at
Das Projekt "Rechtsschutz für Flüchtlinge am Asylgerichtshof" wird durch den Europäischen Flüchtlingsfond und das Bundesministerium für Inneres konfinanziert.
Kontakt
Projekt "Rechtschutz für Flüchtlinge vor dem AsylGH"
Caritas Österreich
Albrechtskreithgasse 19-21
1160 Wien
Tel: 01/488 31-440
Fax: 01/488 31-9400
e-mail: AsylGH@caritas-austria.at


