Teilnahmevoraussetzungen
Wer kann teilnehmen?
Die Zielgruppe sind Studierende der juridischen Fakultäten und JuristInnen (KonzipientInnen, NGO-MitarbeiterInnen, JuristInnen im öffentlichen Dienst), die sich im Asyl- und Fremdenrecht spezialisieren möchten und an der Beratungstätigkeit in diesem Bereich interessiert sind oder deren berufliche Tätigkeit Kenntnisse des Bereichs erfordert. Eine begrenzte Anzahl von Lehrgangsplätzen ist für Nicht-JuristInnen mit Vorkenntnissen im Asyl- und Fremdenrecht reserviert.
Zulassungsvoraussetzungen für Studierende:
- Abgelegte Prüfung aus Verwaltungsrecht; Vorkenntnisse aus Asyl-, Fremden-, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, Europarecht, Verfassungsrecht und Völkerrecht sind von Vorteil.
- Sehr gute Englischkenntnisse; weitere Fremdsprachenkenntnisse
sind von Vorteil.
Zulassungsvoraussetzungen für JuristInnen:
- Vorkenntnisse aus Asyl-, Fremden-, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht sind von Vorteil.
- Sehr gute Englischkenntnisse; weitere Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
