Teilnahmevoraussetzungen

Wer kann teilnehmen?

Die Zielgruppe sind Studierende der juridischen Fakultäten und JuristInnen (KonzipientInnen, NGO-MitarbeiterInnen, JuristInnen im öffentlichen Dienst), die sich im Asyl- und Fremdenrecht spezialisieren möchten und an der Beratungstätigkeit in diesem Bereich interessiert sind oder deren berufliche Tätigkeit Kenntnisse des Bereichs erfordert. Eine begrenzte Anzahl von Lehrgangsplätzen ist für Nicht-JuristInnen mit Vorkenntnissen im Asyl- und Fremdenrecht reserviert.

Zulassungsvoraussetzungen für Studierende:

  1. Abgelegte Prüfung aus Verwaltungsrecht; Vorkenntnisse aus Asyl-, Fremden-, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, Europarecht, Verfassungsrecht und Völkerrecht sind von Vorteil.
  2. Sehr gute Englischkenntnisse; weitere Fremdsprachenkenntnisse
    sind von Vorteil.


Zulassungsvoraussetzungen für JuristInnen:

  1. Vorkenntnisse aus Asyl-, Fremden-, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht sind von Vorteil.
  2. Sehr gute Englischkenntnisse; weitere Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
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