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Spendenabsetzbarkeit ab 2017
Sie müssen Ihre Spenden, die Sie ab 1. Jänner 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Sie werden automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben!