Caritas & Du Rollup

Gemeinnützigkeitspaket fördert soziales Engagement

Caritas begrüßt Verbesserungen im Bereich des gemeinnützigen Stiftungsrechts

"Das heute beschlossene Gemeinnützigkeitspaket stärkt Österreich als Standort für gemeinnütziges Engagement, ist ein guter Anfang und nach der Spendenabsetzbarkeit ein weiterer wichtiger Impuls für die Lösung sozialer Aufgaben", zeigt sich Caritas Präsident Michael Landau über das Maßnahmenpaket der Bundesregierung erfreut. Die Bundesregierung hatte angekündigt, bessere Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen zu schaffen.

"Angesichts der anstehenden, sozialen Aufgaben und Herausforderungen ist es sehr erfreulich, dass dieses Potenzial nun endlich genutzt werden kann. Das Stiftungsrecht kann wichtige Anreize etwa für vermögende Menschen schaffen, sich sozial zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen", so Landau. "Die verbesserten Rahmenbedingungen werden sich positiv auf die Finanzierung des dritten Sektors auswirken."

Im Rahmen ihrer Klausur präsentierte die Bundesregierung heute Vormittag ein Maßnahmenpaket, dass das zivilgesellschaftliche Engagement massiv stärken wird. Das Paket, allen voran Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Stiften, wird sich positiv auf die Arbeit und die Finanzierung der Organisationen und ihrer Projekte auswirken.

Die Eckpunkte der Reform

 

  • Etablierung eines einfachen, unbürokratischen, gemeinnützigen Stiftungsrecht als langfristiges Finanzierungsinstrument für gemeinnützige Projekte. Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung soll vereinfacht werden.
  • Umfassende Anreize für Spenden und Zuwendungen an spendenbegünstigte, gemeinnützige Einrichtungen.
    - Steuerlich begünstigte Kapitalausstattung von spendenbegünstigten, gemeinnützigen Stiftungen bis zu 10% der Jahreseinkünfte und max. 500.000 € für 5 Jahre.
    - Befreiung von der Grunderwerbsteuer und der Grundbucheintragungsgebühr bei Immobilien- und Grundstückspenden an gemeinnützige Einrichtungen.
    - Steuerliche Begünstigung zusätzlicher Kunst- und Kultureinrichtungen.
    - Gleichstellung von Privatpersonen und Privatstiftungen bei der Absetzbarkeit von Spenden.
  • Ermöglichung der Mittelweitergabe an andere gemeinnützige Einrichtungen bei gleichem oder ähnlichem gemeinnützigen Zweck.

Mehr Informationen zum Gemeinnützigkeitspaket: Fundraising Verband Austria