Caritas zu Asylgesetznovelle

Michael Landau: "Unabhängige Rechtsberatung ist wichtiges Fundament für faire Asylverfahren. Nachbesserungen sind bei minderjährigen Flüchtlingen notwendig!"

 

Die Caritas zeigt sich erleichtert darüber, dass die Möglichkeit, eine vom Innenministerium gegründete Einrichtung mit Rechtsberatung für Asylsuchende zu betrauen, aus dem Entwurf des Fremdenrechtsänderungsgesetzes genommen wurde. "Nur so kann sichergestellt werden, dass Rechtsberatung für Asylsuchende von unabhängigen Organisationen durchgeführt wird, die im Interesse und zur Wahrung der Rechte der AsylwerberInnen tätig werden", analysiert Caritaspräsident Michael Landau. 

 

In Bezug auf die geplanten beschleunigten Verfahren wiederholt Landau den bisherigen Standpunkt, wonach schnelle Verfahren im Sinne der Betroffenen seien, diese aber qualitätsvoll abgewickelt werden müssen: "Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention sind auf Punkt und Beistrich einzuhalten. Die Vorgabe einer Beschleunigung darf nicht dazu führen, dass die Verfahren weniger genau geprüft werden", so Landau, und weiter "Ich appelliere an das Ministerium, dass Einzelfallprüfungen in jedem Verfahren weiterhin sichergestellt werden."

 

Im Hinblick auf die morgen stattfindende Landeshauptleutekonferenz äußert sich Landau besorgt über die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, für die dringend adäquate Unterbringungen und Betreuung sicherzustellen sei. Derzeit sind mehrere hundert Jugendliche in Traiskirchen in nicht jugendgerechter Weise untergebracht.

Österreich habe sich mit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention zu einem entsprechenden Schutz von Kindern und Jugendlichen, die aus ihrem Heimatland flüchten mussten, verpflichtet. "Ein Kind bleibt ein Kind, egal wo seine Wiege stand", gibt Landau zu bedenken. Daher sei auch nicht nachvollziehbar, dass die Tagsätze für die Unterbringung und Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen weit unter jenen der Kinder- und Jugendhilfe lägen. "Es ist unumgänglich, die Tagsätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an jene der Kinder- und Jugendhilfe anzupassen, um eine entsprechende Versorgung und Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen, die von zu Hause flüchten mussten und schlimme Erfahrungen durchgemacht haben, sicherzustellen. Dazu gehört auch, dass sie nicht in Erwachseneneinrichtungen untergebracht werden, sondern in altersadäquaten Kinder- und Jugendeinrichtungen", so Landau abschließend.