24-Stunden Betreuung

Caritas und Hilfswerk begrüßen Gewerbetrennung und fordern weitere Maßnahmen

 

Gestern, am 22. April 2015, ist die Begutachtungsfrist des BM für Wirtschaft für eine Reform der Gewerbeordnung abgelaufen, die den ersten Schritt zu einer Qualitätsverbesserung in der Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung darstellt. Konkret soll die schon länger diskutierte Trennung der Gewerbe zwischen Personenbetreuer/innen und Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung vollzogen werden. 

 

Alexander Bodmann, Vorsitzender von „Caritas Rundum Zuhause betreut“: „Es geht darum, die Qualität in der Vermittlung von Personenbetreuung zu verbessern. Dies wird leichter gelingen, wenn sich Agenturen als ein eigenes Gewerbe deklarieren müssen.“

Denn die 24 Stunden Betreuung ist immer wieder Kritik ausgesetzt. Das System grundsätzlich in Frage zu stellen, würde jedoch die Betreuung vieler älterer Menschen zu Hause gefährden. „Die 24-Stunden-Betreuung ist mittlerweile zu einem unverzichtbaren Bestandteil der österreichischen Betreuungslandschaft geworden, etwa 25.000 Menschen werden regelmäßig so betreut“, sagt Walter Marschitz, Geschäftsführer des Hilfswerks Österreich.

 

Seriöse Agenturen, die sich um faire Vertragsverhältnisse und Bedingungen für die Personenbetreuer ebenso bemühen wie um eine laufende Qualitätssicherung und Begleitung beim Kunden, stehen in Konkurrenz zu unseriösen Agenturen, die die 24-Stunden-Betreuung als Weg zum schnellen Geld auch unter Ausnützung der Personenbetreuer/innen sehen. 

 

Forderungen

 

Daher fordern Caritas und Hilfswerk weitere Maßnahmen zu der nun vorgeschlagenen Gewerbetrennung:

 

  • Eine Verordnung zu den Ausübungs- und Standesregeln des neuen Vermittlungsgewerbes. Mit den bereits erfolgten Vorarbeiten der Berufsgruppe innerhalb der Wirtschaftskammer zu einem Qualitätssiegel liegt dafür eine gute Basis vor. 
  • Anreize für die Umsetzung von Qualitätsverbesserungen in der Organisation von Personenbetreuung, etwa durch Anpassung der Förderrichtlinien. Dadurch könnten Qualitätsbesuche und Fallbegleitung unterstützt werden.
  • Besonders in Hinblick auf die steigende Anzahl von Demenzerkrankungen braucht es mehr Anstrengungen hinsichtlich Fort- und Weiterbildungsangeboten für die Betreuungskräfte.
  • Eine Erhöhung der Fördersätze für die Betroffenen und eine regelmäßige Anpassung an die Preissteigerung. Das Angebot der 24-Stunden-Betreuung ist für viele Menschen oft die einzige Möglichkeit, ihren ernstzunehmenden Wunsch nach Betreuung in den eigenen vier Wänden auch im Pflegefall zu erfüllen. 

 

Alexander Bodmann: „Ziel sind faire Vertragsstandards einerseits zwischen Agenturen und Kunden, andererseits zwischen Agenturen und Personenbetreuern. Dazu gehört auch Transparenz beim Angebot von Vermittlungsagenturen und den Zahlungsflüssen.“

 

Caritas und Hilfswerk fordern außerdem die Sicherstellung von Mindeststandards hinsichtlich Unterbringung und Verpflegung der Personenbetreuer/innen sowie dem Einsatz von Hilfsmitteln, wie etwa Pflegebetten, Einmalhandschuhen etc.

 

Walter Marschitz: „ Wir brauchen einheitliche Standards bei den Werkverträgen zwischen Kunden und Personenbetreuern und die Vermittlung von Personenbetreuer/innen soll nur im Rahmen einer Gewerbeberechtigung erfolgen!“

 

„Die 24-Stunden Betreuung ist mittlerweile fixer Bestandteil des Pflegesystems in Österreich. Daher sollten jene Menschen, die davon abhängig sind, auch flächendeckend Zugang zu Hauskrankenpflegeleistungen erhalten, denn bei komplexen pflegerischen Situationen braucht es das Zusammenspiel mit der Hauskrankenpflege, um so lange wie möglich zuhause leben zu können.“, so Marschitz und Bodmann unisono.