Caritas zur Reform des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes

Caritas Generalsekretär Bernd Wachter: „Die heute beschlossene Reform des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist ein Fortschritt, Nachbesserungen im Behindertenbereich sind nötig.“

 

Im Ministerrat wurde heute die Reform des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) beschlossen. Die Caritas begrüßt das neue Berufsgesetz für die Pflege grundsätzlich, sieht aber nicht alle Fragestellungen abschließend geklärt. „Mehr Professionalität in der Pflegeausbildung ist ein Fortschritt, die Verzahnung mit der Sozialbetreuung extrem wichtig und die neuen Möglichkeiten in der Langzeitpflege eine Notwendigkeit“, so Caritas Generalsekretär Bernd Wachter. „Bei der Betreuung und Begleitung von Menschen mit auch schweren Behinderungen besteht allerdings noch Nachholbedarf.“

Berufsbilder und Ausbildungen werden mit dieser Reform stark verändert: Pflegenden steht mit der Hochschulausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nun auch die Möglichkeit einer Fachkarriere offen. „Das erhöht die Attraktivität der Pflegeberufe“, analysiert Wachter. „Mit der Reform wird ein neues Berufsbild, der Pflegefachassistenz, geschaffen. Fach- und DiplomsozialbetreuerInnen der verschiedenen Bereiche wie Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit verfügen weiterhin über eine anerkannte Pflegequalifikation. Das ist enorm wichtig, um individuelle Berufskarrieren sicherzustellen und die bestmögliche Betreuung und Begleitung von pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten.“

„Bei der Umsetzung der GuKG-Reform wird es darauf ankommen, dass die Pflegenden trotz der neuen Hochschulausbildung nicht ihre praktischen Fähigkeiten einbüßen und weiterhin auch direkte Arbeit am Pflegebett leisten“, so Wachter. „Ziel muss es sein, dass Menschen mit Pflegebedarf nicht nur die bestmögliche Pflege erhalten, sondern auch ihren Lebensalltag selbstbestimmt gestalten können. Ein Altenheim ist kein Krankenhaus und die mobile Pflege muss möglichst lebensnah sein. Hier wird es noch intensive Gespräche mit den Bundesländern brauchen, die mit ihren Personalschlüsseln und Finanzierungsregelungen für die praktische Ausgestaltung von Pflege mitverantwortlich sind.“

Spezielle Situation Behindertenbereich

„Wir müssen außerdem sicherstellen, dass die Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht zu kurz kommt. Wir brauchen die pädagogischen Kompetenzen in der Langzeitbetreuung mindestens so sehr wie die pflegerischen“, so Wachter. „Die Volksanwaltschaft kritisiert zu Recht, dass behinderte Menschen Mitte zwanzig in einem Pflegeheim nichts verloren haben. Damit dies nicht zum Normalfall wird, muss hier nachgebessert werden. Hier zähle ich auf eine kluge Entscheidung des Parlaments.“

 

(Presseaussendung 14.6.2016)