Caritas fordert rasche Ausweitung der Pflegefreistellung

In Österreich gilt: Erkranken im gemeinsamen Haushalt lebende nahe Angehörige oder fällt die Betreuungsperson eines Kindes aus, dann besteht der gesetzliche Anspruch auf eine Woche „Pflegeurlaub“ pro Jahr. Mit der Reform der Pflegefreistellung 2013 wurde sichergestellt, dass die leiblichen Eltern nicht mehr im selben Haushalt leben müssen, wie ihre Kinder, damit sie diesen Rechtsanspruch auf Freistellung für die Pflege haben.

„Wenn hingegen jemand seine Eltern oder einen Elternteil pflegen muss, dann gibt es eine Pflegefreistellung nur, wenn alle Beteiligten in ein und demselben Haushalt leben. Es ist hoch an der Zeit, hier den nächsten Schritt zu gehen und sicherzustellen, dass Kinder sich auch um ihre allein lebenden Eltern kümmern können ohne in eine existenzielle Notsituation zu geraten“, fordert Caritas Präsident Michael Landau. „Wir sehen in unserer Arbeit: Die familiäre Wirklichkeit ist vielfältig. Immer seltener leben mehrere Generationen in derselben Wohnung oder im selben Haus. Ich halte es daher für richtig, das geltende Recht hier an die Realität anzupassen. Daher unterstütze ich die Forderung nach einer Ausweitung der Pflegefreistellung unabhängig vom gemeinsamen Haushalt. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden von ihren Angehörigen betreut und zumindest mitgepflegt, ein großer Teil davon sind die erwachsenen Kinder.“

Caritas fordert österreichweit gleiche Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards in der Pflege

Michael Landau verweist in diesem Zusammenhang auf ein noch weiteres Problem für pflegende Angehörige. Es sei nämlich für erwachsene Kinder oft fast unmöglich, pflegebedürftig gewordene Eltern, die in einem anderen Bundesland leben, zu sich zu holen, weil die Bürokratie bei der Übernahme der Kosten für die Pflege zwischen den Bundesländern nach der Übersiedlung extrem komplex wird. Wenn sich eine Oberösterreicherin in Tirol den Fuß bricht, dann regeln die Krankenkassen die Kostentragung untereinander, ohne dass hier die Betroffenen involviert wären. Ganz im Unterschied zum Pflegebereich, wo jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Michael Landau appelliert daher an die Bundesländer: „Es ist Zeit, die Pflege in Österreich so zu regeln, dass die Förderung und Qualität der Pflege und Betreuungsleistungen nicht davon abhängen, in welchem Bundesland man lebt. Es ist für die Bürgerin und den Bürger nicht nachvollziehbar, warum sie bei gleicher Steuer- und Abgabenlast unterschiedliche Unterstützungen in der Pflege bekommen. Der Pflegefonds und die Weiterentwicklung dieses Instruments sind eine ideale Plattform, diese Fragestellung zu lösen.“

 

(Presseaussendung 25.7.2016)