Wahlrecht muss für alle Menschen in Österreich gelten!

Caritas Generalsekretär Bernd Wachter: „Wer jetzt im Wahlkampf an den Grundrechten der Österreicherinnen und Österreicher rüttelt, erweist unserem Land einen schlechten Dienst.“

„Besachwaltete Personen per se von Wahlen ausschließen zu wollen, und nur über den Weg einer richterlichen Entscheidung wieder zum Wahlrecht zuzulassen, ist abzulehnen“, stellt Caritas Generalsekretär Bernd Wachter klar. „Das ist der völlig falsche Ansatz. Ohne Zweifel muss man sicherstellen, dass das Wahlrecht geheim und persönlich ausgeübt wird. Das ist eine demokratiepolitische Verpflichtung, die für alle StaatsbürgerInnen gelten muss.“

Gesetze müssen eingehalten werden

„Die Wahlkartenbestellung hat selbstverständlich persönlich zu erfolgen. Das Pflegewohnhaus muss die Person dabei unterstützen, kann aber die Bestellung nicht für diese vornehmen. Dies ist zu dokumentieren – ebenso muss dokumentiert werden, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner von seinem Wahlrecht nicht Gebrauch machen will, um sicher zu gehen, dass er oder sie diese Möglichkeit gehabt hätte“, pocht Wachter auf die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens. „Aber ein System zu etablieren, in dem andere darüber bestimmen, wer intelligent genug ist, politisch mitzubestimmen, ist ein Einfallstor für Willkür und wird zu Diskriminierungen führen“, ist Wachter überzeugt und führt als Beispiel Menschen mit einer Demenzerkrankung an: „Man überlege sich diese Ungerechtigkeit, dass der eine demenzerkrankte Mensch wählen gehen darf, der andere aber nicht, nur weil er bei der richterlichen Beurkundung einen schlechten Tag hatte.“ 

Österreich EU-weit Vorreiter bei Wahlrecht für behinderte Menschen

Das bestehende Sachwalterrecht wird in absehbarer Zeit durch das Erwachsenenvertretungsrecht ersetzt. Dieses sieht keine pauschale Vertretung für alle Angelegenheiten mehr vor. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit Menschen zu ihrem Recht kommen und ein wesentliches Element in der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen. Dass in Deutschland Menschen mit Behinderung, die unter rechtlicher Betreuung stehen, nur eingeschränkt zur Wahl gehen können, sorgt dort immer wieder für heftige Kritik“, so Wachter. „Österreich gilt in diesem Punkt europaweit als Vorbild. Dies wurde auch in den UNO Staatenempfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention positiv erwähnt. Darauf sollten wir stolz sein.“

 

(Presseaussendung 16.9.2016)