Caritas zu Welthospiztag: Sterbende Menschen dürfen nicht länger alleine gelassen werden!

Landau: „Die Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission müssen endlich umgesetzt werden. Sterbende Menschen dürfen nicht länger alleine gelassen werden!“

„Als Caritas sagen wir ganz deutlich: Die Versorgungslücken für Menschen am Ende ihres Lebens müssen rasch geschlossen werden. Das Zusammenwirken zwischen Bund, Länder und Sozialversicherungsträgern muss optimiert werden. Derzeit ist der Bedarf nur zu 50 Prozent gedeckt. Hier sind entschiedene Schritte nötig“, so Caritas Präsident Michael Landau.


Vor 1,5 Jahren brachte die parlamentarische Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ 51 Empfehlungen für den Hospiz- und Palliativbereich im Nationalrat ein. Der Parlamentsbeschluss vom März 2015 war einstimmig, ebenso der Regierungsbeschluss im Ministerrat im Dezember.

 

 

Drei-Punkte-Plan der Caritas

 

„Versorgungslücken schließen“

Die Caritas tritt gemeinsam mit dem Dachverband Hospiz und anderen seit langem dafür ein, dass die Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich flächendeckend umgesetzt wird.

 

„Regelfinanzierung sichern“

Bis heute sind die Zuständigkeiten für die Finanzierung der Hospiz- und Palliativangebote in jedem Bundesland anders geregelt und auch in keiner Weise abgesichert. Eine österreichweite Regelfinanzierung haben bisher nur Palliativstationen, alle anderen Dienste und Einrichtungen haben das nicht. Landau: „Im Jahr 2016 würde zu Recht niemand auf die Idee kommen, um Spenden zu bitten, damit jemand mit einer gebrochenen Hand im Spital behandelt werden kann. Umso unverständlicher ist es, dass dies bei schwer kranken Menschen am Ende ihres Lebens nach wie vor der Fall ist. Klar ist, dass die Begleitung Sterbender in Zukunft nicht mehr von Spenden abhängen darf. Das kann und muss sich ändern – und zwar nicht nur für neue, sondern gerade auch für bereits bestehende Angebote. Wir benötigen bis zum Jahr 2020 eine Regelfinanzierung für alle Bausteine der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung in allen Bundesländern.“

 

„Rechtsanspruch sicherstellen“

Unklar ist bis heute, wie ein möglicher Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung im mobilen Bereich bzw. außerhalb des Krankenhauses umgesetzt wird. Landau: „Die BürgerInnen dieses Landes müssen einen solchen Rechtsanspruch auf Betreuung durch Hospiz- und Palliativeinrichtungen haben. Nur so wird sichergestellt, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens jene Begleitung und Versorgung erhält, die er oder sie benötigt.“ Konkret fordert die Caritas eine Verankerung von Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). „Das ASVG hat bisher lediglich die Zielgerade der Heilung, es braucht aber auch die Zielgerade der Palliativversorgung. Das heißt, wenn wir dies nicht im ASVG verankern, dann wird es einfach nicht geschehen.“

 

(Presseaussendung 7.10.2016)