Fremdenrechtsreform: Caritas warnt vor zusätzlicher Obdachlosigkeit

Generalsekretär Wachter: „Nicht jeder wird Asyl erhalten können, nicht alle können in die Heimat zurückkehren. Hier muss es eine Lösung geben, die nicht Illegalität und Obdachlosigkeit heißt!“

„Die angekündigten Änderungen im Fremdenrecht drohen dazu zu führen, dass abgewiesene AsylwerberInnen von einem Tag auf den anderen mittellos auf der Straße stehen. Diese schutzsuchenden Menschen von der Grundversorgung auszuschließen widerspricht humanitären Grundwerten, missachtet die Menschenwürde und ist unionsrechtswidrig“, kritisiert Caritas Generalsekretär Bernd Wachter die geplante Reform des Fremdenrechts in Österreich. „Klar ist, nicht jeder, der Asyl beantragt, wird Asyl erhalten können. Klar ist aber auch, dass es Menschen gibt, die nicht gehen können, etwa weil ihr Herkunftsland die Rückkehr nicht erlaubt. Hier braucht es eine differenzierte Herangehensweise. Für diese Menschen muss es eine Lösung geben, die nicht Illegalität und Obdachlosigkeit heißt. Niemand in Österreich ist damit gedient, wenn Menschen verzweifelt und unversorgt auf der Straße landen.“

Das neue Fremdenrechtspaket soll heute im Ministerrat beschlossen werden und sieht unter anderem vor, dass Menschen, die nicht in Österreich bleiben dürfen, die Grundversorgung gestrichen wird. Lediglich die medizinische Versorgung soll sichergestellt sein. 

„Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, Männer, Frauen und Kinder auf die Straße zu schicken und damit mangels aufrechter Meldung auch für die Behörden schwerer auffindbar zu machen“, so Wachter und weiter: „Vor mittlerweile 15 Jahren hat man sich darauf geeinigt, abgewiesene AsylwerberInnen so lange in der Grundversorgung zu halten, bis sie ausgewiesen werden. Die Novellierung wäre eine Abkehr von dieser geübten Praxis und würde zusätzliche Schwierigkeiten für alle Beteiligten bringen. Die aktuelle Neuregelung fand sich bereits 2015 in einem Gesetzesentwurf, der aber damals aus gutem Grund nicht in der vorliegenden Form beschlossen wurde. Ich appelliere dringend an die EntscheidungsträgerInnen, auch diesmal von der Gesetzesänderung abzusehen!“ 

 

(Presseaussendung 28.2.2017)