Pflege: Aufgaben nicht auf die lange Bank schieben!

Landau: „Wir brauchen verbindliche Qualitätsvorgaben, Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und Wertschätzung von Pflegekräften und pflegenden Angehörigen.“

„Gefordert sind österreichweit einheitliche Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards für die Pflege - vom Bodensee bis zum Neusiedlersee. Keine Bürgerin und kein Bürger dieses Landes versteht, warum die Systeme und die Hürden zwischen den Systemen von Bundesland zu Bundesland derart unterschiedlich sind“, so Caritas Präsident Michael Landau und weiter: „Die Herausforderungen Österreichs im Bereich der Pflege sind enorm: Während heute fünf Prozent der Bevölkerung das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben, betrifft dies laut den Prognosen im Jahr 2050 bereits 11,5 Prozent, in absoluten Zahlen rund eine Million Menschen. Mit der höheren Lebenserwartung steigt auch der Anteil der Pflegegeldbezieher: 1993 gab es 270.000 Bezieherinnen und Bezieher, derzeit sind es trotz bereits erschwertem Zugang 456.000, Tendenz weiter steigend.“

Personalausstattung nach Pflegegeldstufe, Mittel für Hospiz und Palliative Care 

Die aktuellen Rahmenbedingungen für stationäre Pflegeangebote sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. „Wir wissen, dass in der Pflegegeldeinstufung sowohl Demenz als auch psychische Beeinträchtigungen nicht adäquat berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die erforderlichen Qualifikationen und die notwendigen Zeitressourcen für den Umgang mit Menschen mit Demenz und Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Praxis deutlich unterschätzt werden. Hier muss dringend nachgebessert werden“, erläutert Landau. „Auch zunehmende Hospiz- und Palliative Care-Aufgaben können nicht dauerhaft mit gleichbleibender Mittelausstattung bewältigt werden.“

Qualifiziertes Personal in Finanzierungsvorgaben berücksichtigen

Würde im Alter verlangt neben optimaler Pflege auch eine gute und motivierende Alltagsgestaltung. Obwohl der Bedarf an sinnvoll und individuell angepasster Tagesstruktur hoch ist, gibt es in den meisten Bundesländern keine Verankerung der Sozialbetreuungsberufe des Fachbereichs Altenarbeit in den Personalschlüsseln und Abrechnungsregeln. „Es ist unumgänglich, dass Spezialistinnen und Spezialisten im Umgang mit alten Menschen auch entsprechend in Personal- und Finanzierungsvorgaben berücksichtigt werden“, so Landau.

Monitoring zur Verbesserung der Rahmenbedingungen 

„Eine an der Würde Maß nehmende Pflege ist auch in Zukunft schaffbar und leistbar. Den Beweis dafür liefern etwa die skandinavischen Länder, die mit Entschiedenheit in ein gutes und öffentliches Pflegesystem investieren und damit auch qualifizierte Arbeitsplätze schaffen“, so Landau. „Kontrollen der Bundesländer und anderer Einrichtungen sind wichtig und sollen nicht nur sicherstellen, dass die BetreiberInnen von Pflegehäusern gut arbeiten. Sie sollen gleichzeitig auch als Monitoring für die Politik genutzt werden, um zielgerichtet die Rahmenbedingungen für alte pflegebedürftige Menschen weiter zu verbessern.“

 

(Presseaussendung 9.5.2017)