Menschen am Ende ihres Lebens nicht im Stich lassen

Caritaspräsident Michael Landau hat an die künftige Bundesregierung appelliert, dem Thema Hospiz- und Palliativversorgung besonderes Augenmerk zukommen zu lassen. Im "Kathpress"-Interview zu Allerheiligen und Allerseelen bezeichnete er den weiteren Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich als eine "zentrale Aufgabe für alle künftigen Regierungen".

Auch wenn in den vergangenen Jahren schon einiges erreicht worden sei, gebe es in Österreich nach wie vor nicht ausreichend viele mobile Hospiz- und Palliativteams und zu wenige Tages- und stationäre Hospize. Der notwendige Bedarf sei derzeit nur zur Hälfte gedeckt, so Landau. 

Die Caritas dränge daher auf drei Maßnahmen: die Umsetzung des flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung bis 2020, die Übernahme der Angebote in die Regelfinanzierung des Gesundheitssystems und die Etablierung eines Rechtsanspruchs auf hospizliche und palliative Versorgung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).

Landau appellierte an die politisch Verantwortlichen, "die Menschen am Ende ihres Lebens nicht im Stich zu lassen". Notwendig seien dauerhafte und tragfähige Lösungen für den Hospizbereich. "Jeder Sterbende ist vor allem ein Lebender - bis zuletzt", so der Caritas Präsident wörtlich.

Er wolle das bisher Erreichte freilich nicht schlechtreden und die Caritas arbeite mit den Ländern meist gut zusammen, so Landau weiter. Ausdrücklich hob er das Land Niederösterreich und Vorarlberg hervor, wo derzeit in Bregenz ein "Hospiz am See" errichtet wird. Als positive Schritte nannte er auch, dass im letzten Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern ein Sondertopf für Hospiz- und Palliativbetreuung in Höhe von 18 Millionen Euro bis 2020 beschlossen wurde. Auch die parlamentarische Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens", die 2015 51 Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativbetreuung abgab, sei ein "wichtiger Schritt" gewesen. Jetzt aber müssten "den Worten rasch Taten folgen", so Landau: "Bund, Länder und auch die Sozialversicherungsträger sind gemeinsam gefordert."

Gegen Abhängigkeit von Spenden

 Der Caritas Präsident, er ist zugleich auch Direktor der Caritas der Erzdiözese Wien, wies gegenüber "Kathpress" auch auf einige Kennzahlen der Caritas-Arbeit im Hospizbereich hin. Demnach hat das Mobile Hospiz der Caritas-Wien in den vergangenen 28 Jahren mehr als 30.000 Menschen kostenlos dort begleitet, wo sie den letzten Lebensweg meist am liebsten zurücklegen: Zuhause, im Kreis der Familie. Allein im Vorjahr hätten die Mitarbeiter - Freiwillige wie Hauptamtliche - 2.467 Menschen in Wien und Niederösterreich betreut. Landau: "Möglich ist diese Arbeit nur, weil sie zum einen von so vielen Freiwilligen getragen wird und zum anderen, weil es Spenderinnen und Spender gibt, die wissen, dass diese Begleitung zählt."

Das Mobile Caritas Hospiz der Erzdiözese Wien hatte 2016 insgesamt 317 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 54 haupt- und 263 ehrenamtliche. Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter der Caritas der Erzdiözese Wien leisteten im Vorjahr 26.041 unbezahlte Stunden.

2016 wurden 2.467 Menschen in Wien und Niederösterreich durch das Mobile Caritas Hospiz zuhause betreut. Das Tageshospiz im Caritas-Senioren- und Pflegehaus St. Barbara im 23. Wiener Gemeindebezirk verzeichnete 566 Besuchstage. Das Durchschnittsalter aller von der Caritas der Erzdiözese Wien begleiteten Betroffenen lag bei 72 Jahren, ein Großteil (71 Prozent) litt an einer Krebserkrankung.

Das Tageshospiz, das Kinderhospiz MOMO und die mobilen Hospizteams in Wien seien zu 100 Prozent aus Spenden finanziert, so Landau. Die Begleitung Sterbender dürfe in Zukunft aber nicht mehr so maßgeblich von Spenden abhängen, bekräftigte der Caritas Präsident. Niemand käme auf die Idee, dass die Versorgung eines Beinbruchs nur bei ausreichend Spenden gesichert sei. Im Hospizbereich sei das teilweise aber immer noch der Fall. Bund, Länder und Sozialversicherungsträger müssten die Angebote der Hospiz- und Palliativdienste deshalb in eine Regelfinanzierung überführen.

 

(KAP 1.11.2017)