Richtigstellung zu Rückkehrberatung (Gastkommentar Die Presse)

In einem Gastkommentar der Tageszeitung Die Presse vom 12.1.2017 wurde behauptet, dass die Caritas einem islamistischen Attentäter im November 2015 einen Flug in die Türkei „bezahlt“ hätte. Das ist faktisch falsch. Bezahlt, bestätigt und genehmigt werden Rückkehr und die sogenannte „Starthilfe“ (im konkreten Fall 50 Euro) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Die Entscheidung, ob ein Flüchtling im Zuge der freiwilligen Rückkehr in sein Heimatland reisen kann – ob also Flug und Starthilfe bewilligt werden – wird von der Behörde getroffen. Hier kommen keine Mittel der Caritas zum Einsatz! Informationen zum Modell der freiwilligen Rückkehr finden Sie auch hier http://www.bmi.gv.at/301/Freiwillige_Rueckkehr/

Richtig ist also, dass die Caritas so wie etwa auch der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) im Auftrag des Innenministeriums die sog. „freiwillige Rückkehrberatung“ von geflüchteten Menschen durchführen. Diese Beratung und Begleitung richtet sich an Menschen, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Die Caritas hat in der Vergangenheit so wie auch das Innenministerium immer wieder die Wichtigkeit des Instruments der freiwilligen Rückkehr ins Treffen geführt. Denn grundsätzlich soll sie jenen Menschen, die keine Aussicht auf Asyl haben, eine freiwillige und selbstbestimmte Rückkehr in ihr Heimatland ermöglichen. Denn klar ist: Nicht jeder, der Asyl beantragt, kann auch Asyl erhalten. Eine freiwillige Rückkehr ist vor diesem Hintergrund nicht nur für die Betroffenen besser, sondern ist auch aus Sicht der Behörden sinnvoll, weil in den konkreten Fällen keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt werden müssen.

Die Caritas hält in diesem Zusammenhang einmal mehr fest, dass sie jedwede Form der Gewalt verurteilt. Das galt in der Vergangenheit. Es gilt heute und auch für die Zukunft.