Wahl der NGO-nominierten Mitglieder im Menschenrechtsbeirat

Am 29. Juni wurden den neuen Mitgliedern des Menschenrechtsbeirates von der Volksanwaltschaft die Ernennungsdekrete überreicht. Der Menschenrechtsbeirat ist ein Beratungsgremium, das mit der Einrichtung des Nationalen Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft geschaffen wurde. Er setzt sich zur Hälfte aus Mitgliedern, die von Ministerien nominiert werden und zur Hälfte aus Mitgliedern, die von NGOs nominiert werden zusammen.

Die sechzehn Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft wurden am 12. Juni von NGOs als designierte Mitglieder gewählt. Das Gesetz sieht vor, dass die Volksanwaltschaft acht NGOs auswählt, die dann jeweils ein Mitglied und Ersatzmitglied nominieren. Um Legitimation und Unabhängigkeit der Mitglieder zu stärken hat die Volksanwaltschaft die Auswahl der NGOs wie schon 2012 an die Zivilgesellschaft übertragen.

Die Wahl ergab eine Vorschlag mit jeweils acht Frauen und Männern, zwei Personen geben eine körperliche Behinderung, eine Person Migrationshintergrund an. Der Vorschlag wurde von der Volksanwaltschaft angenommen. Neu hinzugekommen sind der Justizexperte Klaus Priechenfried, die Expertin für Kinder- und Jugendhilfe Yasmin de Silva sowie der Menschenrechtsexperte Dieter Schindlauer. Folgende Personen gehörten dem Beirat bereits in der ersten Periode an: Angela Brandstätter, Irene Burdich, Michael Felten, Renate Hojas, Susanne Jaquemar, Barbara Jauk, Martin Ladstätter, Nadja Lorenz, Silvia Oechsner, Heinz Patzelt, Martin Schenk, Philipp Sonderegger und Walter Suntinger. Lebensläufe der Mitglieder finden sich auf der Website der Volksanwaltschaft.

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Quelle: Philipp Sonderegger