NGO Vertreter am Podium

Bernd Wachter, Caritas Österreich, Katharina Maria Moser, Diakonie Österreich, Gerald Schöpfer, Rotes Kreuz, Erich Fenninger, Volkshilfe, bei der Pressekonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrt zum Thema "Das Asylsystem Europas".

Europa muss Verantwortung übernehmen und Menschenrechte ernst nehmen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) warnt davor, dass die aktuellen Reformvorschläge für das Gemeinsame Europäische Asylsystem zwar zu einer Vereinheitlichung, aber auch zu einer Verschlechterung der Asylstandards führen.

„Menschen, die vor Terror, Krieg und Verfolgung fliehen, muss Schutz gewährt werden – auch in Europa“, das betont die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die EU‐Kommission hat grundlegende Änderungen etwa an der Dublin-Verordnung und den geltenden Richtlinien im Asylbereich vorgeschlagen. Zum Teil gibt es bereits informelle Einigungen zwischen Rat und Parlament über die Vorschläge.

Drittstaaten-Regelungen gefährden den Schutz von Menschen auf der Flucht

„Die Europäische Union kann den Einsatz für Menschenrechte nur dann glaubwürdig vertreten, wenn sie auch selbst ihren Teil der Verantwortung übernimmt“, sagt Bernd Wachter, Generalsekretär der Caritas Österreich: „Wir haben ernsthaften Grund zur Annahme, dass die geplanten Reformen dazu führen, dass die EU ihre Verantwortung im Rahmen des internationalen Flüchtlingsschutzes nicht ernst genug nimmt.“

Die Vorschläge der EU-Kommission sehen etwa vor, dass bei jedem Asylantrag zuerst geprüft werden muss, ob nicht in einem „sicheren Drittstaat“ außerhalb der EU ausreichender Schutz gewährt werden kann. „Das kann so weit gehen, dass es für schutzsuchende Menschen gar keine Möglichkeit mehr gibt ein Asylansuchen in der EU zu stellen“, warnt Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich.  Denn auch die Anforderungen für die Definition von „sicheren Staaten“, sollen heruntergeschraubt werden. „Das ist ein Punkt, der für uns nicht verhandelbar ist: Ein Staat ist nur dann sicher, wenn er Menschen auf der Flucht eine effektive Möglichkeit bieten kann, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erlangen. Mit den derzeitigen Vorschlägen ist das allerdings nicht sichergestellt“, kritisiert Moser.

Nachteile von Integrationsbemühungen durch verhinderte Familienzusammenführung

Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer gibt zu bedenken, dass dieser Vorschlag auch Auswirkungen auf das Recht auf Familienleben hat. „Die Prüfung, ob ein außereuropäischer Drittstaat als Aufnahmeland in Frage kommt, würde stattfinden – unabhängig davon, ob die Antragsteller bereits Familie in Europa haben“, sagt Schöpfer. „Wenn dadurch Familienzusammenführungen nicht zustande kämen, wäre das sowohl eine persönliche Tragödie für die Angehörigen als auch ein Nachteil für alle Integrationsbemühungen.“

Sekundärmigration durch faire und einheitliche Asylstandards verringern

Die Kommission sieht außerdem scharfe Sanktionen vor, wenn Asylsuchende nicht in dem Mitgliedsstaat der EU bleiben, der für ihr Asylverfahren zuständig ist. „Es ist wichtig diese Sekundärmigration zu diskutieren. Allerdings werden sich schutzsuchende Menschen nicht von Sanktionen abhalten lassen weiterzuziehen, wenn sie im Erstaufnahmestaat keine Perspektive für ein würdevolles Leben finden“, gibt Caritas Generalsekretär Bernd Wachter  zu bedenken.

Gleichwertige, existenzsichernde Aufnahme- Verfahrens- und Integrationsstandards in allen Mitgliedstaaten und ein Verteilungssystem, das auf persönliche Bedürfnisse und Anknüpfungspunkte Rücksicht nimmt, könnten Sekundärmigration entbehrlich machen, so die BAG. „Auch für uns Hilfsorganisationen liegt die Sinnhaftigkeit eines gemeinsamen europäischen Asylsystems auf der Hand: Es geht darum gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und faire Bedingungen für schutzsuchende Menschen zu schaffen. Die Reform darf aber nicht dazu führen, dass die in einzelnen Mitgliedstaaten derzeit bestehenden hohen asyl- und menschenrechtliche Standards unter dem Deckmantel eines gemeinsamen europäischen Asylsystems ausgehöhlt werden und es de facto zu einer Vereinheitlichung der Standards ‚nach unten‘ kommt“, betont Erich Fenninger, Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich.

Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) 

 

In der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) arbeiten seit 1995 die großen Trägerorganisationen Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe zusammen, um gemeinsame sozialpolitische Anliegen zu artikulieren sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit privater gemeinnütziger Träger in Österreich zu erreichen. Themenschwerpunkte der BAG sind Pflege, Sozialhilfe, Armut, Integration und Kinderbetreuung.