Erhöhte Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung essenziell

Caritas begrüßt Einbindung der Zivilgesellschaft bei Reparatur der Gesetzgebung zur erhöhten Familienbeihilfe – Monitoring der BezieherInnen-Zahl geplant 

Ein Gesetzesentwurf zur erhöhten Familienbeihilfe für Kinder und volljährige Personen mit Behinderung hat in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt. Durch eine geänderte Gesetzesauslegung haben einige Menschen mit Behinderung in den letzten Monaten ihre erhöhte Familienbeihilfe verloren. Ein neuer Gesetzesentwurf hatte zum Ziel, diese Beihilfe abzusichern. „Unklare Formulierungen im Gesetzesentwurf könnten jedoch noch immer dazu führen, dass einige Betroffene ihren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe verlieren“, warnt Caritas Generalsekretär Bernd Wachter.

Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe muss bleiben

Um diese Bedenken auszuräumen, trafen sich gestern Mitglieder des parlamentarischen Familienausschusses und des Familienministeriums mit Behinderten-VertreterInnen. Um Interpretationsschwierigkeiten vorzubeugen, soll jetzt in Zusammenarbeit mit Behinderten-Organisationen ein Erlass ausgearbeitet werden, der Klarheit für den Vollzug bringt. „Nach dem gestrigen guten Gespräch müssen wir abwarten. Es wird sich zeigen, ob der gemeinsam zu erarbeitende Erlass dazu führt, dass es zu keiner Verschlechterung der Situation für Menschen mit Behinderungen kommt“, betont Wachter.

Erhöhte Familienbeihilfe für Mehrkosten-Abdeckung wichtig

Für Kinder und Erwachsene mit Behinderung ist die erhöhte Familienbeihilfe, neben einem geringfügigen Anerkennungsgeld aus ihrer Arbeit in Werkstätten, oft die einzige Geldleistung, mit der sie persönliche Bedürfnisse wie Kleidung, Hygieneartikel, Kaffeehaus- oder Kinobesuche decken können. Außerdem werden mit der Beihilfe sowie dem Pflegegeld behinderungsbedingte Mehrkosten und Aufwendungen für die notwendige Begleitung und Betreuung bezahlt.

Monitoring für erhöhte Familienbeihilfe

Das Ministerium hat im Zuge des Gespräches mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft ein Monitoring über die BezieherInnen-Zahl der geförderten Familienbeihilfe zugesagt. Derzeit sollen rund 80.000 Menschen mit Behinderung erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Sollte sich die Zahl signifikant verringern, werde die Gesetzesreparatur erneut repariert werden, hieß es. „Eine gesetzlich klar geregelte Lösung hätte für die Betroffenen mehr Rechtssicherheit bedeutet. Wir hoffen, dass der Erlass und das Monitoring dazu führen, dass keine Menschen mit Behinderung ihren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe verlieren“, so Wachter.

 

Presseaussendung, 23.10.2018