Zielgruppe

Mit jedem Jahrgang unseres Lehrgangs kommen neue, gut ausgebildete Rechtsberater*innen in den Bereich und werden bereits im Bereich arbeitende Berater*innen umfassend fortgebildet und gewinnen an Sicherheit und Kenntnissen.
Der Lehrgang richtet sich an:
- Studierende der Rechtswissenschaften, die
- Interesse an einer Tätigkeit in diesem Bereich haben
- mindestens eine Prüfung im Verwaltungsrecht abgelegt haben
- Vorkenntnisse im Asyl-, Fremden- Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Völkerrecht von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig
- einschlägige berufliche Vorerfahrung (einschließlich Ehrenamt) von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig
- Ausgebildete Jurist*innen, die
- Interesse an einer Tätigkeit in diesem Bereich haben
- Personen ohne rechtswissenschaftliches Studium, die
- Interesse an einer Tätigkeit in diesem Bereich haben
- umfassende relevante Vorerfahrung in diesem Bereich haben (z.B. durch haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in der Rechtsberatung oder in der Sozialberatung mit asyl- und/oder fremdenrechtlichen Bezügen)
Voraussetzung
Für alle Teilnehmer*innen sind ausgezeichnete Deutschkenntnisse ("Rechtsdeutsch" verstehen und aktiv anwenden können), sowie sehr gute Englischkenntnisse ("legal English" lesen/verstehen können) Voraussetzung, da eine Teilnehme an dem Kurs ohne sie nicht sinnvoll möglich ist.