Zielgruppe

Mit jedem Jahrgang unseres Lehrgangs kommen neue, gut ausgebildete Rechtsberater*innen in den Bereich und werden bereits im Bereich arbeitende Berater*innen umfassend fortgebildet und gewinnen an Sicherheit und Kenntnissen. 

Der Lehrgang richtet sich an: 

  • Studierende der Rechtswissenschaften, die 
    • Interesse an einer Tätigkeit in diesem Bereich haben 
    • mindestens eine Prüfung im Verwaltungsrecht abgelegt haben
    • Vorkenntnisse im Asyl-, Fremden- Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Völkerrecht von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig
    • einschlägige berufliche Vorerfahrung (einschließlich Ehrenamt) von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig
  • Ausgebildete Jurist*innen, die 
    • Interesse an einer Tätigkeit in diesem Bereich haben
  • Personen ohne rechtswissenschaftliches Studium, die 
    • Interesse an einer Tätigkeit in diesem Bereich haben
    • umfassende relevante Vorerfahrung in diesem Bereich haben (z.B. durch haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in der Rechtsberatung oder in der Sozialberatung mit asyl- und/oder fremdenrechtlichen Bezügen) 
Voraussetzung

Für alle Teilnehmer*innen sind ausgezeichnete Deutschkenntnisse ("Rechtsdeutsch" verstehen und aktiv anwenden können), sowie sehr gute Englischkenntnisse ("legal English" lesen/verstehen können) Voraussetzung, da eine Teilnehme an dem Kurs ohne sie nicht sinnvoll möglich ist.