Offener Brief an die Österreichische Bundesregierung zu geplanten Neuerungen im Asylverfahren

Der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mikl-Leitner!

Vor wenigen Tagen wurde der geplante Entwurf eines Fremdenrechtsänderungsgesetzes bekannt. Von Seiten des Innenministeriums war zuvor betont worden, dass die Novellierung lediglich der Umsetzung von EU-Vorgaben und des neuen Bund-Länder-Konzepts in der Grundversorgung diene. Es stieß bei uns daher auf Erstaunen, dass nun auch die Rechtsberatung für Asylsuchende neu geregelt werden soll.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ermöglicht es der Bundesministerin für Inneres, eine juristische Person zu errichten oder sich an einer solchen zu beteiligen, um diese in Folge mit der Flüchtlingsrechtsberatung zu betrauen. Dass damit lediglich eine Verbreiterung des bisherigen Angebotes der Rechtsberatung ermöglicht werden soll, um bei stark gestiegenen Antragszahlen Rechtsberatung sicherzustellen, ergibt sich aus dem Entwurf nicht. 

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb es einer ministeriumsnahen Einrichtung bedarf, um der größeren Zahl an Anträgen Rechnung zu tragen, und nicht jene Organisationen, die aktuell Rechtsberatung leisten, die Beratung auch bei steigenden Antragszahlen durch entsprechende Maßnahmen - wie etwa Personalaufstockungen - weiterhin sicherstellen können sollten. 

Fest steht, dass die geplante gesetzliche Bestimmung die Abschaffung der unabhängigen Flüchtlingsrechtsberatung ermöglicht. Wird dieser Vorschlag umgesetzt, sehen wir den Menschenrechtsschutz und ein rechtsstaatliches Asylverfahren stark gefährdet. Die Prinzipien des Rechtsstaates müssen jedoch selbstverständlich für alle Menschen in Österreich gelten.

Aus der täglichen Arbeit wissen wir, dass Flüchtlinge aus anderen Rechtssystemen und oft ohne Deutschkenntnisse Unterstützung benötigen, um im komplizierten österreichischen Verfahren ihre Fluchtgründe adäquat vorbringen zu können. Gemäß der geltenden EU-Verfahrensrichtlinie ist darauf zu achten, "dass die Rechtsberatung und -vertretung nicht willkürlich eingeschränkt und der Antragsteller nicht an der effektiven Wahrung seiner Rechte gehindert wird". Rechtsberatung soll durch national zugelassene Personen durchgeführt werden. Die Richtlinie macht dabei einen Unterschied zwischen staatlichen Stellen - die allgemeine Informationen zum Verfahren geben können - und Rechtsberatern/innen. Nur durch eine unabhängige Rechtsberatung kann das notwendige Vertrauen zwischen Asylsuchendem/r und Berater/in überhaupt entstehen. Für den/die Asylsuchende/n muss klar sein, dass der/die Rechtsberater/in in seinem/ihrem Interesse und zur Wahrung seiner/ihrer Rechte tätig wird und nicht den Anweisungen jener staatlichen Behörde untersteht, die den Asylantrag eventuell schon abgewiesen hat. Wir plädieren daher eindringlich dafür, die betreffende Bestimmung im Entwurf zu streichen!

Der im Entwurf vorgesehene Ausschluss bestimmter Asylwerber/innen von der Grundversorgung schon nach einer negativen Entscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ist kein geeigneter Lösungsansatz, um die Grundversorgung zu entlasten. Die Maßnahme widerspricht der EU-Aufnahmerichtlinie, leistet Obdachlosigkeit Vorschub und führt lediglich zu einer Problemverschiebung. Wir fordern Sie dazu auf, diesen Passus aus dem Gesetzesentwurf zu streichen!

Eine Beschleunigung der Asylverfahren ist grundsätzlich im Sinne aller Asylsuchenden. Bedingung ist jedoch, dass die Verfahren trotzdem qualitätsvoll abgewickelt werden - eine individuelle Prüfung im Einzelfall ist dabei unumgänglich. 

Die Maßgabe, bestimmte Verfahren schneller abschließen zu müssen als andere, birgt die Gefahr, dass diese Fälle pauschal als nicht asylrelevant erachtet werden und daher weniger genau geprüft werden. Wir sehen das Innenministerium gefordert, durch geeignete Maßnahmen eine entsprechende Qualität der Verfahren sicherzustellen: Wir schlagen den Einsatz von umfassend geschulten Experten/innen für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vor sowie regelmäßiges Monitoring der Entscheidungen und die Auswertung der Aufhebungsgründe übergeordneter Gerichte.

Zu guter Letzt fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich mit unseren Vorschlägen ernsthaft auseinanderzusetzen und die Kapazitäten im Asylwesen an die aktuellen Herausforderungen in der entsprechenden Qualität rasch anzupassen.

Hochachtungsvoll,

Heinz Patzelt, Generalsekretär 

Michael Landau, Präsident 

Gerald Schöpfer, Präsident