Michael Landau im Gespräch © Ingo Pertramer

Caritas begrüßt gesetzte Schritte, die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine raschen und unbürokratischen Schutz in Österreich ermöglichen

Landau: „Heute sind in Österreich erste wichtige Schritte gelungen. Damit die Menschen hier in Österreich gut ankommen können, wird es aber weitere brauchen.“

Wien, 11.03.2022 - Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich begrüßt den heutigen Beschluss über die Verordnung, der die Umsetzung der EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz in Österreich regelt, sowie die Ankündigung, die Tagsätze in der Grundversorgung erhöhen zu wollen: „Die rechtliche Sicherheit ermöglicht den Betroffenen, den Behörden und den Hilfsorganisationen eine gewisse Planungssicherheit. Es ist ein erster, wichtiger Schritt für die Ankunft der vom Krieg vertriebenen Menschen hier in Österreich. Ein erster Schritt, dem aber noch viele weitere folgen werden müssen“.

Die Verordnung lässt bisher noch zentrale Fragen offen, die möglichst rasch Klärung bedürfen, so Landau weiter: „Dass der Zugang zum Arbeitsmarkt grundsätzlich vorgesehen ist, ist richtig und wichtig. Unsere Sorge ist aber, dass es für Geflüchtete aus der Ukraine in der Praxis sehr schwer ist, tatsächlich in den Arbeitsmarkt einzusteigen.“ Hintergrund ist, dass ein*e potentielle*r Arbeitgeber*in bei Anstellung einer*eines ukrainischen Geflüchteten eine Beschäftigungsbewilligung beantragen muss. Landau: „Auch wenn das einen möglichst raschen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht, wäre es wünschenswert in den nächsten Wochen eine Regelung zu erarbeiten, die gänzlich ohne Hürden auskommt. Außerdem würde man nach der aktuellen Regelung mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 110 Euro den Anspruch auf Unterbringung in der Grundversorgung verlieren, ohne dass eine Wohnmöglichkeit rechtzeitig organisiert werden konnte. Unser Appell lautet daher, von der Beschäftigungsbewilligung abzusehen und bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze von 110 Euro jedenfalls einen Verbleib im Quartier, in dem sich die*der Betroffene aufhält für eine gewisse Übergangszeit, zu sichern“. Zudem wäre es sinnvoll, Erleichterungen für jene Geflüchtete zu schaffen, die in Mangelberufen tätig werden könnten. 

Im Integrationsbereich sind Servicepoints geplant, die eine Bündelung verschiedener Behördenwege ermöglichen sollen. Hier wird es wichtig sein, Doppelungen zu vermeiden, bestehende Strukturen zu stärken und Kapazitäten auszubauen, um eine umfassende Unterstützung zu ermöglichen: „Neben dem Zugang zum Arbeitsmarkt ist es vor allem auch wichtig, ausreichend Angebot an Sprachkursen, Kinderbetreuung und psychosozialer Unterstützung anzubieten. Es gilt alles dafür zu tun, dass die Betroffenen gut hier in Österreich ankommen können“. Begrüßt werden von Landau die im Bildungsbereich bereits gesetzten Maßnahmen: „Neben dem Schulbesuch ist es wichtig, dass Kinder aus der Ukraine auch vollen Zugang zur Lehre erhalten. Und die Kinder und Jugendlichen müssen, neben der Unterstützung beim Erwerb der Deutschen Sprache auch entsprechenden Ukrainisch-Unterricht erhalten. Dies einerseits, weil viele auf eine Rückkehr in die Ukraine hoffen und andererseits, weil das Erlernen von Deutsch als Fremdsprache auch eine entsprechende Kompetenz in der Muttersprache voraussetzt.“

Nach wie vor offen bleibt für Landau die Frage zum Umgang mit jenen Menschen, die aus der Ukraine nach Österreich geflüchtet sind und keinen vorübergehenden Schutz laut der Verordnung erhalten: „Es wäre wünschenswert und sinnvoll gewesen, dass auch Drittstaatenangehörige, die jetzt flüchten mussten, und nicht sicher in ihre Heimatländer zurückkehren können, von der Regelung umfasst sind.“ Es gelte, die Regelungen an der Realität des Krieges zu orientieren und vor allem auch Solidarität mit den Nachbarländern der Ukraine zu beweisen. „Wichtig wäre es jedenfalls, von Dublin-Rückführungen abzusehen“, so Landau abschließend: „Niemandem wäre gedient, wenn man Menschen etwa zur Durchführung von Verfahren nach Polen oder Rumänien zurückschickt, die selbst extrem gefordert sind“.