Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie hier:
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Seit dem Jahr 2018 werden Ihre Spenden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt wurden zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Ab dem Jahr 2018 werden Sie Ihre Spenden, die Sie 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden müssen, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben! Idealerweise geben Sie uns auch Ihre Adresse bekannt, damit wir Sie für eventuelle Rückfragen kontaktieren können.
Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.
Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns Ihren ersten Namen melden. Wenn Ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.
Wenn Sie ein Familienkonto haben, klären Sie bitte ab, wer die Spende absetzen kann. Nur Einzelpersonen können Spenden steuerlich geltend machen.
Bitte wenden Sie sich an die Caritas in Ihrer Diözese.
Wenn Sie Ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen möchten, ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie uns dies bekannt geben, damit wir Sie diesbezüglich nicht unnötig anschreiben.
Bitte wenden Sie sich dazu an die Caritas in Ihrer Diözese.
Seit dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Alle Spenden, die bis 31.12. bei uns eingehen, werden automatisch bei Ihrem jährlichen Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.
Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi). Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns Ihren ersten Namen melden. Wenn Ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.
Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.
Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.
Obwohl einige NGOs eine Erlagschein-Variante mit einem Feld für das Geburtsdatum verwenden, hat sich die Caritas entschieden, diese Version nur in Ausnahmefällen zu nutzen. Der Grund ist, dass die Information auf den Erlagscheinen von den Banken elektronisch ausgelesen und diese bei handschriftlichen Ergänzungen oft nicht korrekt an uns übermittelt werden bzw. bei Erlagscheinen mit eingedruckter Zahlungsreferenz (lange Nummer wie z. B. 505000000117) nur diese übermittelt wird (Zahlungsreferenz schlägt Verwendungszweck). Zusätzlich haben wir bei einer Spende per Erlagschein oft keine Möglichkeit, Sie bei Unklarheiten zu kontaktieren (weil es vielleicht Ihre erste Spende an uns ist und wir Ihre Kontaktdaten noch nicht kennen). Wenn Sie also ihr Geburtsdatum händisch angeben, es beim Auslesen aber zu einem Fehler kommt, können wir Ihre Spende nicht dem Finanzamt melden, haben aber auch nicht die Möglichkeit, Sie zu kontaktieren. Da wir Ihnen aber zusichern möchten, dass wir Ihre Spende(n) immer einmelden, sobald Sie uns Vor- und Nachnamen (lt. Meldezettel) sowie Geburtsdatum bekannt geben, haben wir uns entschieden, diese Erlagscheinvariante nicht zu nutzen. Wenn Sie uns eine Spende mittels Erlagschein zukommen lassen und diese steuerlich geltend machen möchten, geben Sie uns bitte Ihre Daten per Mail, Post oder telefonisch bekannt. Sie brauchen uns Ihre Daten nur einmal bekannt zu geben, dann melden wir bis auf Ihren Widerruf jedes Jahr ihre Spendensumme an das Finanzamt. Kontaktdaten Ihrer Diözese finden Sie hier.
Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
Wir werden ihre Spendensumme in verschlüsselter Form Ende Februar an das Finanzamt übermitteln.
Wenn Sie Ihre Spenden nicht mehr absetzen möchten, schicken Sie uns bitte einen schriftlichen Widerruf und wir werden dies in unserer Datenbank vermerken. Bitte wenden Sie sich dazu an die Caritas in Ihrer Diözese.
Selbstverständlich können Sie uns auch eine anonyme Spende zukommen lassen. Bitte beachten Sie aber, dass wir Ihre Spende in einem solchen Fall nicht dem Finanzamt melden können. Ihre Spende wird somit auch nicht steuerlich geltend gemacht.