Caritas mit Stellungnahme zum Teuerungs- Entlastungspaket III

Parr: „Das Entlastungspaket der Bundesregierung ist dringend nötig, angesichts der Teuerungen fällt es aber zu gering und verspätet aus. Eine nachhaltige, strukturelle Bekämpfung und Prävention von Armut fehlt.“

Wir erleben die größte Inflation seit 40 Jahren. Die Teuerungswelle trifft viel zu viele Menschen bis ins Mark. Schon jetzt können 1,7 Millionen Menschen in Österreich unerwartete Ausgaben in Höhe von 1.300 Euro nicht begleichen. Allein die Nachzahlung für Energiekosten übersteigt oftmals diesen Betrag.

Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas Österreich: „Die Teuerung schlägt jeden Tag und bei jeder Zahlung zu und sie trifft armutsbetroffene bzw. Menschen mit geringen Einkommen ungleich härter. Für den Winter erwarten wir noch eine Verschärfung der Situation.“

Soziale Krise im Winter jetzt noch abwenden

Schon jetzt sehen wir in unseren 56 Sozialberatungsstellen ebenso wie in den Lebensmittelausgabestellen nicht nur einen massiven Zuwachs an Betroffenen und Anfragen, sondern auch, dass die bisherigen Einmalzahlungen schlichtweg nicht ausreichen.

Parr: „Die angekündigten Maßnahmen im Zuge des Entlastungspakets der Bundesregierung sind gut und wichtig. Die Einmalzahlungen werden in den nächsten Wochen ausbezahlt. Auch die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen ist ein wichtiger Schritt und eine langjährige Forderung der Caritas. Die im Gesetzespaket festgehaltene Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen per Jänner 2023 reicht aber nicht aus, um die soziale Krise, die sich schon für den Herbst und Winter ankündigt, zu verhindern! Betroffene wissen jetzt nicht, wie sie über den Winter kommen sollen.“ Sinnvoll wäre es daher, die angekündigte Valorisierung vorzuziehen.

Parr: „Zweitens muss sichergestellt sein, dass die Valorisierung auch den Wertverlust der vergangenen Jahre ausgleicht – bei der Familienbeihilfe etwa beträgt der Wertverlust schon rund 25 Prozent. Und drittens bräuchte es für eine nachhaltige Bekämpfung von Armut endlich die Reform der Sozialhilfe NEU bzw. eine Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Damit hätten armutsgefährdete Personen endlich die Unterstützung in einer Höhe, die tatsächlich ein Abrutschen in die Armut verhindern kann. Das gäbe auch wieder Hoffnung für den Winter.“

 

Strukturelle Bekämpfung von Armut angehen – Anhebung der Ausgleichszulage auf Höhe der Armutsgrenze

Parr: „Eine riesige vertane Chance ist die fehlende Bereitschaft der Bundesregierung, die Reform der Sozialhilfe NEU aufzugreifen. Dieses letzte soziale Auffangnetz bräuchten wir aktuell so dringend wie nie zuvor. Ein soziales Netz, das Frauen, Männer, Familien und Kinder vor Armut schützt bzw. daraus entkommen lässt.“

Gerechnet von einer Basis von 977 Euro für eine alleinstehende Person in der Sozialhilfe bringt auch die bereits bestehende jährliche Valorisierung nicht den Weg zu einem selbstbestimmten und würdevollen Leben in Österreich– gerade nicht in Zeiten einer massiven Teuerungswelle. Parr: „Was es braucht, ist die Sozialhilfe NEU grundsätzlich zu reformieren auf eine armutsfeste Höhe!“

Zur Überbrückung braucht es jetzt eine außerordentliche Anhebung des Ausgleichszulagen-Richtsatzes auf die Höhe der Armutsgrenze, der bspw. auch als Richtsatz für die Sozialhilfe oder für die Mindestpension herangezogen wird. Auch hier greift die bisherige jährliche Valorisierung viel zu kurz. Die tatsächlichen Kosten übersteigen die minimale Anhebung bei weitem. Die Caritas plädiert daher dringend dafür, diesen Grundbetrag der Ausgleichszulagenrichtsätze jetzt noch im Herbst außerordentlich und auf das jetzige Kostenniveau zu erhöhen.

 

Kritik am Gesetzespaket: Lücken noch schließen

Bedauerlich ist, dass in dem vorliegenden Entwurf des Teuerungs-Entlastungspakets III viele Sozialleistungen, die besonders für armutsbetroffene Personen und vulnerable Gruppen wie z.B. Kinder und Jugendliche, oder geflüchtete Menschen von Bedeutung sind, außen vor bleiben. „Grundversorgung, Schulbeihilfe und Schulstartgeld oder der Kindermehrbetrag, der insbesondere für Alleinerziehende bedeutend ist, sollen weiterhin nicht valorisiert werden. Dabei wissen wir, dass die Ausgaben für den Schulbesuch massiv sind und im Notfall bei Förderung und Freizeitgestaltung der Kinder gespart werden muss.“, so Parr. Ebenso liegt auf der Hand, dass mit einer Grundversorgung von 425 Euro monatlich für privat lebende Geflüchtete keinesfalls die täglichen Bedarfe abgedeckt oder ein neues Leben aufgebaut werden können.

Parr: „Hier gibt es noch Lücken im Gesetzespaket, auf die wir im Zuge unserer Stellungnahme hinweisen und auf deren Sanierung hoffen. Auch die Reform von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ist nach wie vor ausständig. Hier braucht es jetzt Tempo!“