Alter weiß lackierter Heizkörper

Caritas appelliert vor letzter Plenarsitzung für Beschluss gegen Energiearmut

Tödtling-Musenbichler: „Aktuelle Bilanz unserer Caritas-Arbeit untermauert Handlungsbedarf im Bereich Wohnen und Energie – es braucht langfristige Lösungen für Menschen in Not.“

Die Legislaturperiode geht bald zu Ende, wichtige Anliegen sind aber noch offen. Am 3. und 4. Juli 2024 steht die letzte Plenarsitzung vor dem Sommer an, da gibt es noch einiges zu tun!

Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler: „Mit Blick auf die Nöte der Menschen in Österreich sind Beschlüsse und Maßnahmen gegen Energiearmut besonders dringlich. Sowohl die Strompreisbremse als auch sämtliche Unterstützungsleistungen für energiearme Haushalte über den Wohn- und Energieschirm laufen mit Ende 2024 aus. Gleichzeitig wissen wir aber aus unserer Arbeit in ganz Österreich: Die Teuerung trifft armutsbetroffene und -gefährdete Menschen bis heute besonders hart, gerade im Bereich Wohnen und Energie.“

Nachhaltige und langfristige Maßnahmen gegen Energiearmut sieht etwa der Entwurf des Energiearmutsdefinitionsgesetzes vor. Der Gesetzesentwurf liegt bereits vor, die Begutachtungsfrist ist abgeschlossen. „Jetzt gilt es, rasch zu einer Einigung zu kommen! Dahingehend appelliere ich an die ÖVP-Grüne-Bundesregierung, unbedingt noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung zu kommen “, so Tödtling-Musenbichler. Und weiter: „Leistbare Energie ist eine Grundlage für unser Leben. Umso wichtiger ist es, dass die öffentliche Hand gegengesteuert, wenn die Preise Menschen mit niedrigem Einkommen überfordern. Nur leistbare Tarife für Strom und Wärme sorgen in einkommensschwachen Haushalten für Sicherheit und auch Planbarkeit. Daher mein dringender Appell mit diesem Gesetz jetzt einen Grundtarif für energiearme Haushalte umzusetzen.“

Caritas plädiert für gestützten Stromtarif

Um einkommensarme Haushalte langfristig bei hohen Stromkosten zu entlasten, schlägt die Caritas vor, einen gestützten Tarif (Grundtarif) im Rahmen des Energiearmutsdefinitionsgesetzes zu beschließen. Tödtling-Musenbichler: „Dieser Grundtarif wäre im Wesentlichen eine Weiterführung der Strompreisbremse, für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die Hilfe kommt damit in Zukunft genau dort an, wo sie am dringendsten benötigt wird. Das ist wichtig, denn wer zielgerichtet hilft, hilft länger.“

Die Hälfte der Caritas-Klient*innen kämpft mit hohen Energiekosten

Wie sehr der Bereich Wohnen und Energie zu Armut und Armutsgefährdung von Menschen in Österreich beiträgt, untermauert die tägliche Arbeit der Caritas in ganz Österreich. Die aktuelle Sozialberatungs-Statistik der Caritas 2023 zeigt: Im letzten Jahr wurden 51.000 Klient*innen zwischen Neusiedler See und Bodensee beraten. Tödtling-Musenbichler: „Die Not in Österreich nahm im letzten Jahr stark zu: Wir haben um 37 Prozent mehr Menschen unterstützt als noch 2022 – mit den 51.000 Klient*innen haben wir insgesamt rund 103.000 Personen geholfen.“ 60 Prozent der Hilfesuchenden sind Frauen, bei einem Drittel leben auch Kinder im Haushalt, der Großteil der Klient*innen ist von Armut betroffen (80 Prozent). Fast die Hälfte der Klient*innen wurde zum Bereich Energie beraten, 37 Prozent im Bereich Wohnen.

Caritas-Sozialberatungsstatistik zeigt dringenden Handlungsbedarf auch bei Wohnen

Caritas-Präsidentin Tödtling-Musenbichler: „Mehr als jede 3. Klient*in weiß nicht mehr, wie sie ihre Miet- und Wohnkosten zahlen soll, in den schlimmsten Fällen reicht es bis zur Delogierung und Menschen rutschen in die Obdachlosigkeit ab. Das ist ein Alarmsignal! Um Menschen mit niedrigen Einkommen in Österreich zielgerichtet unter die Arme zu greifen, braucht es auch weitere Maßnahmen, um Menschen leistbares Wohnen zu ermöglichen.“

Tödtling-Musenbichler: „Wohnen ist ein Grundrecht – für alle Menschen in Österreich. Aus unserer Sicht braucht es daher mehrere Schritte: Einerseits kurzfristig die Ausweitung des Mietpreisdeckels auf alle Mietverhältnisse, also auch auf freie Mieten, speziell für Menschen mit niedrigem Einkommen Zweitens braucht es eine bundesweite aktive Strategie für leistbares Wohnen. Die Bundesregierung hat im letzten Jahr mit dem Wohnpaket Mittel für den öffentlichen Wohnbau zur Verfügung gestellt, die Zweckwidmung der Wohnbauförderung wurde aber vergessen. Diese Zweckwidmung muss wieder eingeführt werden – nur damit kommen die Mittel langfristig dem gemeinnützigen Wohnbau zu Gute. Der Markt braucht jetzt eine strategische Korrektur. Es ist höchst an der Zeit für einen nationalen Aktionsplan, der Strukturen für leistbares Wohnen schafft – über alle Bundesländergrenzen hinweg. So sichern wir Menschen das Grundlegendste: ein Dach über dem Kopf.“

Im Rahmen dieser letzten Tage vor der Sommerpause will sich die Bundesregierung auch noch über das letzte variable Drittel der bei der Abschaffung der kalten Progression entstandenen Steuereinnahmen einigen. Tödtling-Musenbichler: „Wir appellieren, dass wie auch im Jahr zuvor das variable Drittel insbesondere einkommensarmen Haushalten zu Gute kommt. Ein Energie-Grundtarif oder auch leistbarer Wohnraum und weitere Mietunterstützungen – hier hilft der Staat direkt und zielgerichtet.“