Ein unausgereiftes Screening sowie fehlende Perspektiven für erwerbstätige Asylsuchende gefährden Schutz und Integration.
„Der EU Pakt ist hochkomplex. Er verlangt Behörden und Betroffenen enorme Orientierung ab. In dieser Komplexität liegen zwei entscheidende Lücken: Erstens werden vulnerable Menschen zu oft übersehen, und zweitens verlieren Menschen, die längst in Österreich arbeiten, ihre Zukunft in Österreich“, kommentiert Nora Tödtling-Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich, das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz, kurz AMPAG bzw EU Pakt. Seine Begutachtungsfrist endet morgen, 12. Februar.
Das neue Asylsystem stellt Menschen, Behörden und Beratungsstellen vor neue Herausforderungen.
Das neue EU-Asylsystem bringt viele Veränderungen auf einmal mit sich. Künftig werden neue europarechtliche Verordnungen und nationale Gesetze gleichzeitig angewendet. Europäische und österreichische Regeln greifen dauerhaft ineinander, was Unsicherheit erzeugt und alle Beteiligten vor zusätzliche Aufgaben stellt. Für Betroffene ist es schwer erkennbar, welche Schritte folgen und welche Folgen sie haben werden.
Der Versuch, Asylverfahren und Standards in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen, ist positiv. Eine gemeinsame Lösung ist notwendig, und der EU-Pakt enthält durchaus sinnvolle Schritte – etwa, dass Einvernahmen künftig aufgezeichnet werden müssen.
Zugleich greifen zentrale Regelungen zu kurz. Der vorliegende Entwurf bleibt in mehreren Bereichen problematisch, etwa bei der geplanten Quotenregelung im Familiennachzug, die europarechtswidrig sein dürfte, oder bei den weiterhin fehlenden Obsorge-Regelungen ab dem ersten Tag für unbegleitete Minderjährige.
Für die Caritas stehen jedoch zwei weitere Punkte besonders im Fokus:
Die gravierendste Lücke: Vulnerable Menschen fallen durchs Raster.
Zünftig entscheidet ein schnelles Screening über den Verfahrensweg. Dieser Moment kann darüber entscheiden, wie viel Zeit, Unterstützung und Schutz eine Person in ihrem Asylverfahren erhält.
Das Screening soll in Polizeistationen stattfinden – ohne begleitende psychologische oder sozialarbeiterische Expertise. Im besten Fall werden sichtbare Vulnerabilitäten erkannt, viele andere jedoch nicht, beispielsweise traumatische Belastungen, Lernschwierigkeiten, psychische Erkrankungen oder spezielle Schutzbedürfnisse, etwa von LGBTIQ-Personen.
Bleibt eine Vulnerabilität unentdeckt, kann die Person in einem beschleunigten Verfahren landen. Dort sind die Fristen kurz, und Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Eine Abschiebung kann erfolgen, ohne die finale Überprüfung durch ein Gericht, ob Schutz notwendig und rechtlich gegeben wäre.
„Wenn wir Verletzlichkeit nicht erkennen, riskieren wir Fehlentscheidungen und im schlimmsten Fall das Leben von Menschen. Wir brauchen Screenings mit Fachwissen und ein Verfahren, das Fehler korrigierbar macht“, so Tödtling-Musenbichler.
Die Caritas fordert:
· Screenings mit echter Fachkompetenz statt nur mit Checklisten.
· das Recht, selbst eine Vulnerabilität geltend zu machen, und
· ein anfechtbares Verfahren, wenn die Zuteilung falsch ist.
Die zweite große Lücke: Österreich verliert Menschen, die sich längst bewiesen haben.
Viele Asylsuchende arbeiten bereits in Österreich. Sie absolvieren eine Lehre oder sind in Mangelberufen tätig. Sie sind motiviert, integriert und übernehmen Verantwortung im Betrieb. Zudem haben sie bereits mehrere Hürden gemeistert: Sie brauchten eine Beschäftigungsbewilligung des AMS inklusive Arbeitsmarktprüfung, um während ihres Asylverfahrens arbeiten zu dürfen. Diese Menschen haben sich bereits bewiesen – fachlich, sprachlich und sozial.
Trotzdem verlieren sie mit einem negativen Asylbescheid sofort ihren Arbeitsplatz – selbst, wenn sie seit Jahren verlässlich arbeiten und in Branchen tätig sind, in denen Personal fehlt.
Bisher war es aus mehreren Gründen nicht möglich, während des Asylverfahrens auf einen regulären Aufenthaltstitel umzusteigen. Neu ist: Die EU-Verfahrensverordnung erlaubt es, einen Asylantrag zurückzuziehen. Durch diese Neuerung und geringfügige rechtliche Anpassungen, könnten Menschen, die bereits hier arbeiten, während des Asylverfahrens auf einen Aufenthaltstitel umsteigen.
Der Spurwechsel wäre eine Chance für eine sehr kleine, klar definierte Gruppe: Menschen, die bereits arbeiten, durch das AMS geprüft wurden, gebraucht werden, sich engagieren und bleiben wollen. Anstatt aufwendig Fachkräfte im Ausland zu rekrutieren, könnte Österreich jene behalten, die sich bereits bewährt haben.
„Wer Hürden meistert, arbeitet und gebraucht wird, sollte die Chance auf einen Aufenthaltstitel bekommen. Ein Spurwechsel stärkt Betriebe und gibt Menschen, die sich längst bewährt haben, eine Perspektive“, sagt Tödtling-Musenbichler.
Die Caritas fordert:
· mit dem „Spurwechsel“ die Möglichkeit, während des Asylverfahrens auf einen Aufenthaltstitel umzusteigen.
· ein Recht auf Inlandsantragstellung.
· Planungssicherheit für Arbeitnehmer*innen und Betriebe.
Ein System muss verlässlich sein.
Das neue Asylsystem wird den Alltag vieler Menschen prägen. Sie brauchen klare Schritte, nachvollziehbare Abläufe und Entscheidungen, die ihrer Situation gerecht werden. Und sie brauchen ein Österreich, das ihr Potenzial erkennt und nutzt.