Sozialhilfe in Österreich
Zahlen & Fakten
Die Sozialhilfe als letztes soziales Netz unserer Gesellschaft
zuletzt aktualisiert: 05.02.2026
Daten: Statistik Austria (2025): Sozialhilfestatistik 2024
Die Sozialhilfe bildet das letzte soziale Netz unserer Gesellschaft. Sie springt dann ein, wenn alle anderen Absicherungen nicht mehr greifen – etwa bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Wohnungsnot, Trennung oder familiären Krisen. Sozialhilfe ist eine bedarfsgerechte und zeitlich begrenzte Leistung, die nur dann gewährt wird, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, eine Notlage vorliegt und andere Leistungen nicht greifen. Gerade weil die Sozialhilfe das letzte Sicherheitsnetz ist, ist es wichtig eine faktenbasierte Diskussion zu führen – um sinnvolle politische Entscheidungen zu treffen, Fehlinformationen zu korrigieren und sicherzustellen, dass die Sozialhilfe jene Menschen erreicht, für die sie geschaffen wurde: Menschen in Notlagen, die Unterstützung brauchen, um wieder Perspektiven zu gewinnen.
Wir klären zum Thema „Sozialhilfe in Österreich“ auf, beantworten häufige Fragen und untermauern diese mit Zahlen und Fakten. In den untenstehenden Ausführungen finden Sie die wichtigsten Zahlen der Sozialhilfestatistik 2024 (Statistik Austria) übersichtlich aufbereitet. Unter “Unsere Studien und weiterführende Publikationen” finden Sie außerdem die wichtigsten Caritas Studien und Umfragen zum Thema Armut in Österreich.
Übersicht
- Warum gibt es eine Sozialhilfe in Österreich?
- Wie funktioniert die Sozialhilfe?
- Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
- Dürfen Sozialhilfe-Bezieher*innen Ersparnisse oder ein Vermögen besitzen?
- Wie hoch sind die Ausgaben für die Sozialhilfe in Österreich?
- Wie viele Personen beziehen Sozialhilfe?
- Wie hoch ist der durchschnittliche Sozialhilfebezug in Österreich?
- Beziehen Kinder und Jugendliche am häufigsten Sozialhilfe in Österreich?
- Welche Personen beziehen besonders häufig Sozialhilfe?
- Wer sind die sogenannten Aufstocker*innen in der Sozialhilfe?
- Wie viele Personen in der Sozialhilfe stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?
- Wie viel anerkannte Flüchtlinge beziehen Sozialhilfe?
- Wer bezieht häufiger Sozialhilfe: Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ohne?
- Was bedeutet es in Österreich, mit Sozialhilfe auskommen zu müssen?
- Wie sieht das Leben von Kindern in der Sozialhilfe aus?
Warum gibt es eine Sozialhilfe in Österreich?
Die Sozialhilfe ist das letzte soziale Netz in Österreich. Sie springt dann ein, wenn andere Leistungen (z. B. Erwerbseinkommen, Unterhalt, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionen, Familienleistungen) nicht mehr ausreichen oder gar nicht zustehen. Sie soll verhindern, dass Menschen in existenzielle Notlagen geraten, obdachlos werden und sich die notwendigsten Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung oder einen beheizten Wohnraum nicht mehr leisten können. Ihr Ziel ist es vor Verarmung zu schützen und sie ist somit der letzte Rückhalt für Menschen in Not in Österreich. Die Sozialhilfe definiert damit einen Mindeststandard oder eine Art Existenzminium, der zum Leben in Österreich notwendig ist, um Grundbedürfnisse zu decken. Dieser Mindeststandard in Österreich wird aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt, wodurch Menschen in ähnlichen Problemlagen je nach Postleitzahl unterschiedlich gut unterstützt werden.
Wie funktioniert die Sozialhilfe?
Die Sozialhilfe arbeitet mit einem sogenannten Richtsatzsystem. Die Richtsätze legen fest, wie viel Geld ein Haushalt höchstens bekommen darf, abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt. Die Richtsätze sind also Obergrenzen – und es bedeutet nicht, dass man diese Beträge automatisch ausgezahlt bekommt.
Die genauen Richtsätze stehen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG). Im Jahr 2026 bekommen Bezieher*innen beispielsweise:
- Ein-Personen-Haushalt: maximal 1.229 € pro Monat (12x im Jahr)
- Zwei-Personen-Haushalt: maximal 1.720 € pro Monat (12x im Jahr)
Wichtig: Die Richtsätze sind gedeckelt. Das heißt: Auch wenn jemand einen höheren tatsächlichen Bedarf hat, darf die Sozialhilfe nicht mehr auszahlen, als im Gesetz steht. Das erschwert es, auf individuelle Notlagen einzugehen. Dadurch, dass das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nur Obergrenzen festlegt, fällt die Sozialhilfe auch in jedem Bundesland unterschiedlich niedrig aus. Das Gesetz regelt lediglich wie viel die Bundesländer maximal an Unterstützung leisten dürfen - definiert aber keinen gemeinsamen österreichweiten Mindeststandard (= einheitliche Höhe der Sozialhilfe). Damit das einfacher zu verstehen ist, findest du untenstehend zwei Beispiele wie das Richtsatzsystem in der Sozialhilfe funktioniert.
Beispiel 1 - Peter:
Peter kann wegen gesundheitlicher Probleme nur wenige Stunden pro Woche arbeiten und verdient rund 500 € im Monat. Laut Richtsatz für eine alleinstehende Person stehen ihm insgesamt maximal 1.229 € monatlich zu. Peter bekommt also 729 € Sozialhilfe zusätzlich zu seinem Einkommen von 500 €, damit er insgesamt auf den Richtsatz von 1.229 € kommt (siehe auch untenstehende Grafik). In vielen Bundesländern gibt es zusätzlich Freibetragsregelungen für das Erwerbseinkommen, um einen Arbeitsanreiz zu schaffen. Das heißt, dass je nach Regelung im Bundesland ein kleiner Teil des Erwerbseinkommens zusätzlich zur Sozialhilfe bezogen werden darf.
Aber: Wenn jemand arbeitet und Sozialhilfe bezieht, wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) häufig von den Behörden einbehalten. Peter hat also 12× 1.229 € im Jahr zur Verfügung und erhält kein Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld, obwohl er einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Beispiel 2 - Peter und Rosa:
Peter arbeitet 20 Stunden und verdient 1.300 €. Rosa bekommt 650 € Arbeitslosengeld. Die beiden bilden einen gemeinsamen Haushalt. Gemeinsam haben sie also ein Einkommen von 1.950 € im Monat. Der Richtsatz für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt aber bei 1.720 €. Da ihr Haushaltseinkommen höher ist als der Richtsatz, haben sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommt man also nur, wenn das gesamte Haushaltseinkommen unter dem festgelegten Richtsatz liegt.
Die zwei Beispiele sollen verdeutlichen, wie das Richtsatzsystem im Prinzip funktioniert. Im Endeffekt wird immer das Haushaltseinkommen dem im Gesetz vorgeschriebenen Richtsatz gegenübergestellt. Natürlich hängen die Anspruchsvoraussetzungen für die Sozialhilfe nicht nur von der Höhe des Einkommens ab und es gibt viele weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Weitere Infos bei Frage “Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?”
Wichtig ist, dass die Sozialhilfe keine Individualleistung ist (wie beispielsweise das Arbeitslosengeld), sondern immer sämtliches Einkommen und Vermögen in einem Haushalt berücksichtigt.
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
In Österreich hat nicht jede Person automatisch Anspruch auf Sozialhilfe, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Neben der in der Frage “Wie funktioniert die Sozialhilfe” erörternden Einkommenssituation sind folgende vier Anspruchsvoraussetzung zentral:
Sozialhilfe gibt es nur, wenn jemand wirklich in einer Notlage ist – also wenn der Lebensunterhalt und die Wohnkosten nicht aus eigenen Mitteln oder anderen Sozialleistungen bezahlt werden können. Darum prüft die Behörde genau, wie viel Einkommen und Vermögen vorhanden ist. Nur wer unter dem Richtsatz liegt und kein größeres Vermögen oder Ersparnisse hat, kann Sozialhilfe beziehen. Eine erwachsene Person darf laut Gesetz lediglich ein sogenanntes Schonvermögen von etwa 7.380 € besitzen. Wenn mehr Geld vorhanden ist, liegt keine Notlage vor, und es besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe ist daher nur für Menschen gedacht, die faktisch mittellos sind und kurz vor der Verarmung stehen.
Nur österreichische Staatsbürger*innen oder ihnen gleichgestellte Personen haben Anspruch auf Sozialhilfe. Das setzt voraus, dass nur Personen Sozialhilfe beziehen, die einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich vorweisen können. Wichtig: Es ist nicht möglich nach Österreich zu ziehen und sofort Sozialhilfe zu beziehen. Für alle Personen die österreichischen Staatsbürger*innen nicht gleichgestellt sind, gilt eine 5-jährige Wartefrist.
EU-Bürger*innen können beispielsweise erst Sozialhilfe beziehen, wenn sie 5 Jahre dauerhaft in Österreich rechtmäßig aufhältig waren. Asylwerber*innen, das heißt Menschen die um Asyl angesucht haben und deren Antrag behördlicher bearbeitet wird, haben hingegen keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Anerkannte Flüchtlinge oder Menschen die asylberechtigt sind (das heißt: deren Asylantrag positiv ausgefallen ist) haben Anspruch auf Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe ist das letzte soziale Netz – sie greift erst, wenn alle anderen Hilfen und Sozialleistungen voll ausgeschöpft sind. Das bedeutet: Bevor Sozialhilfe beantragt wird, müssen alle anderen Ansprüche geprüft und genutzt werden. Das gilt zum Beispiel für das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe, die Unterhaltsansprüche, Rehabilitationsgeld, Pensions- oder Familienleistungen und vieles mehr. Erst wenn klar ist, dass diese Leistungen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Das führt oft dazu, dass Betroffene viele unterschiedliche Behördenwege erledigen müssen, bevor sie nachweisen können, dass sie tatsächlich Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Es gilt eine sogenannte “Mitwirkungspflicht” in der Sozialhilfe: Alle Personen, die arbeitsfähig sind und Sozialhilfe beziehen, müssen bereit sein zu arbeiten oder an Arbeitsmarkt- bzw. Integrationsmaßnahmen teilzunehmen. Daher sind bereits jetzt alle arbeitsfähigen Personen die Sozialhilfe beziehen beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet und müssen den Auflagen des AMS Folge leisten. Nur Personen, die nicht arbeitsfähig sind (Kinder, Pension, Erkrankung, Menschen mit Behinderung, etc.), müssen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und auch nicht beim AMS aktiv gemeldet sein.
Dürfen Sozialhilfe-Bezieher*innen Ersparnisse oder ein Vermögen besitzen?
Nein. Wer Sozialhilfe bekommt, muss sich in einer dringenden Notlage befinden und darf kein nennenswertes Vermögen oder Ersparnisse haben. Man muss also nachweisen, dass man kein Geld mehr hat, um den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Laut Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) darf eine erwachsene Person höchstens ein sogenanntes Schonvermögen von etwa 7.380 € besitzen. Hat jemand zum Beispiel 10.000 € auf dem Konto, muss diese Person das eigene Geld bis zur Schonvermögensgrenze aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf Sozialhilfe hat.
Das führt oft zu schwierigen Lebenssituationen: Sozialhilfe-Bezieher*innen dürfen keine Rücklagen, kein Vermögen und kaum Besitz haben. Deshalb sind unerwartete Ausgaben – etwa für Arztkosten, Reparaturen oder Schulkosten – besonders schwer zu bewältigen.
Auch Sparen für die Zukunft ist praktisch unmöglich. Familien in der Sozialhilfe können also kein Geld beiseite legen, um ihren Kindern später den Start ins eigene Leben zu erleichtern. Das zeigt sich auch in der Sozialhilfestatistik: 70 % aller Familien in der Sozialhilfe können keine unerwarteten Ausgaben (einmalige Ausgaben in der Höhe von rund 1.390 Euro) tätigen.
Wie hoch sind die Ausgaben für die Sozialhilfe in Österreich?
Die Ausgaben für die Sozialhilfe haben im Jahr 2024 rund 1,3 Milliarden Euro betragen. Damit wurden im Jahresdurchschnitt ca. 205.000 Personen unterstützt, um nicht in absolute Armut zu fallen. Gemessen an den Gesamtstaatsausgaben macht die Sozialhilfe lediglich 0,47 % aus. Sie ist daher verglichen am Staatshaushalt ein sehr kleiner Budgetposten. Im Vergleich zum Vorjahr (2023) sind die Kosten um rund 215 Millionen Euro gestiegen. Ein Großteil der Kostensteigerungen gehen auf Valorisierungen zurück, damit die gestiegenen Lebenserhaltungskosten durch die Teuerung (Wohnen, Lebensmittel, Energie) abgedeckt werden können und Obdach- und Wohnungslosigkeit in Österreich verhindert wird. Einsparungen in der Sozialhilfe führen daher bei Betroffenen zu enormen Verschlechterungen im Lebensalltag, gemessen an den Gesamtstaatsausgaben jedoch zu keinerlei spürbaren Effekten.
Wie viele Personen beziehen Sozialhilfe?
Seit 2018 ist die Zahl der Bezieher*innen kontinuierlich gesunken. Von 2018 bis 2022 sind die Anzahl der Bezieher*innen (im Jahresdurchschnitt) sogar um bis zu 20 % gesunken. Seit der Krisen (Corona und Teuerung) ist die Anzahl der Bezieher*innen jedoch wieder angestiegen. Angesichts der anhaltenden Rezession, schlechten Arbeitsmarktsituation und der extrem angestiegenen Lebenserhaltungskosten ist der Anstieg jedoch moderat ausgefallen. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 ist die Anzahl der Bezieher*innen um rund 4,5 % oder 8.800 Personen gestiegen. Von den 8.800 zusätzlichen Personen stehen rund 90 % dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, was die anhaltende Rezession am Arbeitsmarkt verdeutlicht. Der Anstieg im zweiten Jahr in Folge ist ein Indiz dafür, dass der Arbeitsmarkt schwächelt und immer mehr Menschen in finanzielle Schieflagen geraten und sich das Leben aus eigener Kraft nicht mehr leisten können.
Wie hoch ist der durchschnittliche Sozialhilfebezug in Österreich?
Im Jahr 2024 wurde ein Haushalt der Sozialhilfe in Österreich bezogen hat durchschnittlich mit 952 Euro pro Monat unterstützt. Je nach Haushaltszusammensetzung und Haushaltsgröße ergeben sich jedoch deutliche Unterschiede im Sozialhilfebezug in Österreich. So wurden Alleinerziehende mit einem Kind durchschnittlich mit 871 Euro, Paare mit 1 Kind mit 1.236 Euro und alleinstehende Erwachsene mit durchschnittlich 766 Euro im Monat unterstützt. Auch in den Bundesländern fiel die durchschnittliche Bezugshöhe unterschiedlich aus. In Tirol erhielten Sozialhilfe-Bezieher*innen mit durchschnittlich 996 Euro die höchste Unterstützungsleistung. Im Burgenland mit 748 Euro die niedrigste. Die durchschnittliche Bezugshöhe für jede Haushaltskonstellation in der Sozialhilfe liegt jedoch deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle.
Beziehen Kinder und Jugendliche am häufigsten Sozialhilfe in Österreich?
Ja. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren machen mit rund 37 % die größte Gruppe der Bezieher*innen aus (vor erwachsenen Frauen mit 32 % und erwachsenen Männern mit 31 %). Im Jahresdurchschnitt wurden im Jahr 2024 rund 75.000 Kinder und Jugendliche von der Sozialhilfe unterstützt. Aufgrund der hohen Armutsgefährdung von Sozialhilfe-Bezieher*innen haben sie weniger Bildungs- und Arbeitsmarktchancen.
Interessant ist ebenfalls ein Blick auf die Altersverteilung in der Sozialhilfe: Etwa 48 % der Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, sind jünger als 25 Jahre, rund 14 % sind älter als 55 Jahre. Nur rund 40 % gehören zur Altersgruppe zwischen 25 und 55 Jahren – also zu jener Gruppe, in der in Österreich die meisten Menschen erwerbstätig sind. Insbesondere bei älteren Personen ist es oft eine Herausforderung dauerhaft bis zur Pension im Erwerbsmarkt zu bleiben. Auffällig ist außerdem: Fast 70 % der Personen, die sich im Regelpensionsalter befinden und von der Sozialhilfe unterstützt werden, sind Frauen. Dies deutet einmal mehr auf die mangelnde soziale Absicherung von Frauen im Alter hin.
Welche Personen beziehen besonders häufig Sozialhilfe?
Ein Blick auf die Sozialhilfestatistik zeigt deutlich: Vor allem Personen mit Kindern beziehen Sozialhilfe.
- Rund 58 % der Bezieher*innen leben in Haushalten mit Kindern. Insgesamt sind dies rund 119.660 Personen.
- Besonders auffällig ist der hohe Anteil an Alleinerziehenden – etwa ein Viertel aller Personen, die Sozialhilfe erhalten, lebt in einem alleinerziehenden Haushalt. Das zeigt, dass Alleinerziehende in Österreich oft nicht ausreichend sozial abgesichert sind und daher auf Sozialhilfe angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Insgesamt leben etwa 46.600 Personen in einem alleinerziehenden Haushalt, der Sozialhilfe bezieht. Zum Vergleich: Laut EU-SILC 2024 gibt es in Österreich aber nur rund 268.000 Personen, die in einem alleinerziehenden Haushalt leben.
- In Haushalten mit Paaren und minderjährigen Kindern leben rund 73.000 Personen, die Sozialhilfe erhalten. Dem gegenüber stehen Ein-Personen-Haushalte: Etwa 35 % der Sozialhilfe-Bezieher*innen leben alleine und erhalten Sozialhilfe.
- Besonders interessant: Nur 4 % der Haushalte, die Sozialhilfe beziehen, haben mehr als vier Kinder. Kinderreiche Familien sind also eine seltene Ausnahme unter Sozialhilfe-Bezieher*innen.
Wer sind die sogenannten Aufstocker*innen in der Sozialhilfe?
Rund drei Viertel (72 %) der Sozialhilfe-Bezieher*innen müssen Sozialhilfe beantragen, weil ihr Einkommen nicht zum Leben reicht. Diese Personen werden Aufstocker*innen genannt. Das bedeutet: Sie stocken Sozialhilfe zu ihrem bestehenden Einkommen auf. Nur etwa 28 % beziehen ausschließlich Sozialhilfe, also sind im sogenannten Vollbezug, ohne zusätzliches Einkommen. Etwa 17 % der Aufstocker*innen haben ein Erwerbseinkommen – sie arbeiten also, verdienen aber zu wenig, um ihren Lebensunterhalt oder den ihrer Familie zu sichern. Weitere 38 % beziehen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Der größte Teil der Aufstocker*innen erhält erhält jedoch andere Einkommensquellen, wie etwa Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuungsgeld.
Wie viele Personen in der Sozialhilfe stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?
Der Großteil der Sozialhilfe-Bezieher*innen (rund 56 %) steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Insgesamt sind das rund 116.000 Personen. Sie sind auf Unterstützung aus der Sozialhilfe angewiesen, weil sie kein eigenes Einkommen verdienen können. Sie müssen daher von der Sozialhilfe als letztes soziales Netz leben. Nur rund ein Drittel der Sozialhilfe-Bezieher*innen steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. 9 % der Bezieher*innen arbeiten bereits und müssen zusätzlich Sozialhilfe beziehen, weil das Einkommen zu gering ist.
Wirft man einen genaueren Blick auf die Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erkennt man deutlich, welche Personengruppen dies betrifft:
- Die größte Gruppe der nicht arbeitsfähigen Sozialhilfe-Bezieher*innen sind Kinder unter 15 Jahre mit rund 54 % (62.000 Kinder).
- danach folgen Personen die aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen (14 %).
- Ebenfalls auffällig: Rund 10.000 Personen, die Sozialhilfe beziehen, haben Kinderbetreuungs-Pflichten oder müssen Angehörige pflegen.
Die Zahlen zeigen deutlich: Die Mehrheit der Bezieher*innen muss von der Sozialhilfe leben, weil sie nicht arbeiten kann.
Wie viel anerkannte Flüchtlinge beziehen Sozialhilfe?
Blickt man in die Vergangenheit zurück wird deutlich, dass der Anteil anerkannter Flüchtlinge (Asylberechtigte) in der Sozialhilfe seit 5 Jahren zwischen 31 bis 35 % stagniert ist und zuletzt auf 37 % leicht angestiegen ist. Bei der Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten zeigt sich ein ähnlicher Trend. In den letzten 5 Jahren ist der Prozentanteil langsam von 4 % auf 6 % und 2024 auf 7 % angestiegen. Insgesamt machen subsidiär schutzberechtigte Personen gemeinsam mit asylberechtigen Personen rund 44 % aller Sozialhilfe-Bezieher*innen aus.
Wer bezieht häufiger Sozialhilfe: Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ohne?
Wichtig ist: Sozialhilfe erhält nur, wer seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Österreich lebt. Diese Voraussetzung muss von allen Sozialhilfe-Bezieher*innen erfüllt werden – ausgenommen sind lediglich österreichische Staatsbürger*innen und nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge. Einfach zuziehen und sofort Sozialhilfe beziehen – das ist in Österreich nicht möglich. Auch Asylwerber*innen haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sie erhalten lediglich einen deutlich niedrigeren Betrag aus der Grundversorgung in Österreich.
Aufgrund des EU-Beitritts und der internationalen Verflechtung Österreichs leben in Österreich viele Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Aus den offiziellen Armutsstatistiken wissen wir aber auch, dass Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft in Österreich zu den Gruppen mit dem höchsten Armutsrisiko gehören. (mehr Zahlen und Fakten zu Armut in Österreich). Dieser Umstand spiegelt sich auch in der Sozialhilfestatistik wider: Aktuell haben rund 38 % der Bezieher*innen eine österreichische Staatsbürgerschaft, 7 % eine Staatsbürgerschaft aus den EU/EWR-Raum und rund 53 % eine Staatsbürgerschaft aus einem Drittstaat. Der Unterschied zwischen Staatsbürgerschaft und aufenthaltrechtlichen Status in der Sozialhilfe lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären:
Beispiel
Ein spanischer Angestellter lebt seit 15 Jahren in Österreich, arbeitet, spricht gut Deutsch, besitzt aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Er wird arbeitslos und muss Sozialhilfe beantragen, weil das Arbeitslosengeld zu niedrig ist. In der Sozialhilfestatistik wird er unter der Staatsbürgerschaft EU/EWR geführt und in der aufenthaltsrechtlichen Statistik wird er als „Sonstiger“ geführt, wie auch österreichische Staatsbürger*innen.
Dieses Beispiel zeigt: Aufgrund des EU-Beitritts und der internationalen Verflechtung Österreichs leben und arbeiten in Österreich viele Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft etwa aus Deutschland, der Türkei, Italien, Bosnien, Syrien oder Serbien. Sie leben und arbeiten in Österreich und erfüllen daher oft die Voraussetzungen, um Sozialhilfe zu beziehen.
Was bedeutet es in Österreich, mit Sozialhilfe auskommen zu müssen?
Mit der Sozialhilfe auskommen zu müssen bedeutet in Österreich häufig, sich wesentliche Bereiche des täglichen Lebens nicht leisten zu können:
- Für ein Drittel der Haushalte mit Sozialhilfe-Bezug ist es nicht möglich, laufende Kosten pünktlich zu bezahlen.
- 18 % können ihre Wohnung nicht angemessen warmhalten.
- 16 % können sich keine vollwertige Mahlzeit jeden zweiten Tag leisten.
- Auch die soziale Teilhabe ist oft stark eingeschränkt: 34 % der Personen in Haushalten mit Sozialhilfe-Bezug können keine kostenpflichtigen Freizeitaktivitäten ausüben, für 10 % ist es nicht leistbar, einmal im Monat Freund*innen oder Verwandte zu treffen.
Weil im Sozialhilfe-Bezug auch kaum Rücklagen zulässig sind, führen kurzfristig auftretende Mehrkosten – z.B. für die Reparatur oder den Tausch defekter Geräte, medizinische Ausgaben - rasch zu Problemen. Für 60 % der Personen mit Sozialhilfe-Bezug ist es nicht möglich unerwartete Ausgaben zu tätigen, mehr als ein Drittel (36 %) kann alte oder kaputte Möbel nicht ersetzen. Außerdem leben trotz Sozialhilfe rund 20 % aller Personen, die Sozialhilfe beziehen, in absoluter Armut. Die Sozialhilfe sollte jedoch genau dies verhindern.
Wie sieht das Leben von Kindern in der Sozialhilfe aus?
Für Familien mit Kindern, die Sozialhilfe beziehen, ist die finanzielle Lage besonders prekär:
- Fast die Hälfte (46 %) kann ihre laufenden Kosten nicht pünktlich bezahlen (Familien mit Kindern ohne Sozialhilfe-Bezug: 7 %).
- 70 % können keine unerwarteten Ausgaben tätigen (Familien mit Kindern ohne Sozialhilfe-Bezug: 22 %).
- Für fast ein Viertel (23 %) der Familien mit Sozialhilfe-Bezug sind Freizeitaktivitäten für ihre Kinder, die mit Kosten verbunden sind, nicht leistbar (6 % bei Familien ohne Sozialhilfe-Bezug).