Absetzbarkeit

Sie müssen Ihre Spenden seit 1. Jänner 2017 nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Sie werden automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben!

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