Küberl zur geplanten Fremdenrechtsnovelle: „Hält Menschenrechtstest nicht stand“

Geplante Neuregelungen bei der Schubhaft öffnen Traumatisierung von Kindern Tür und Tor und ermöglichen erweiterten Freiheitsentzug von unschuldigen Menschen

„Der aktuelle Entwurf zur Änderung von vier asyl- und fremdenrechtlichen Gesetzen greift erneut schwer in grundlegende Rechte von MigrantInnen und Asylsuchenden in Österreich ein. Die geplante Novelle hält dem Menschenrechtstest nicht stand“, kritisiert Caritas-Präsident Franz Küberl.
Das Gesetzespaket, dessen Begutachtung Ende vergangener Woche geendet hat, müsse deshalb dringend menschenrechtskonform gemacht werden, appelliert Küberl an die Bundesregierung.

Geht es nach den derzeitigen Plänen können sich Eltern, über die die Schubhaft verhängt wurde, künftig aussuchen, ob sie ihre Kinder ins Gefängnis mitnehmen oder in staatliche Obsorge übergeben. Küberl: „Damit müssen nicht nur die Eltern zwischen Pest und Cholera wählen, es wird auch einer Traumatisierung der Kinder Tür und Tor geöffnet. Hier muss klar das Gelindere Mittel zur Anwendung kommen.“

Auch die geplante Verlängerung der maximalen Schubhaftsdauer von 10 auf 18 Monate stößt dem Caritas-Präsidenten sauer auf: „Im Klartext heißt das: Menschen, die nichts verbrochen haben, können nun in ihrem Menschenrecht auf persönliche Freiheit noch stärker eingeschränkt werden als bisher.“ Schubhaft solle nur in Ausnahmefällen und so kurz als möglich verhängt werden, fordert Küberl. Und: „Kinder, Schwangere, behinderte und alte Menschen haben in der Schubhaft überhaupt nichts zu suchen.“

Auch im Migrationsbereich ortet Küberl menschenrechtswidrige Verschärfungen: “Menschen mit Migrationshintergrund, die schon jahrelang legal in Österreich leben, kann künftig schon die kleinste Unachtsamkeit, wie zum Beispiel ein vergessener Verlängerungsantrag, zum Verhängnis werden. In solchen Fällen kann die Polizei nach dem neuen Gesetzesentwurf die Betroffenen ohne Kommentar einfach außer Landes schaffen. Dieser neue Passus gehört dringend wieder gestrichen.“

Auch die Bestimmungen beim Nachweis von Sprachkenntnissen halten dem Menschenrechtstest nicht stand, kritisiert Küberl: „Natürlich macht es Sinn macht, dass Zuwanderer bereits bei ihrer Einreise nach Österreich Grundkenntnise der deutschen Sprache mitbringen. Die Vorschriften dürfen aber nicht dazu führen, dass Familienangehörige, die das verlangte Niveau nicht schaffen, nicht mehr nach Österreich zuwandern dürfen“, so Küberl. Denn: „Nicht alle Menschen haben in ihrer Heimat die Möglichkeit, einen Deutschkurs zu besuchen.“ In Hinblick auf das Recht auf Privat- und Familienleben sind hier Nachbesserungen nötig, damit nicht neue Härtefälle geschaffen werden, für die dann wieder humanitäre Lösungen gesucht werden müssten, so Küberl.

Im Asylbereich fordert die Caritas eine effektive und umfassende Umsetzung der jüngst auch vom Verfassungsgerichtshof bestätigten Verpflichtung, Asylsuchenden Rechtsberatung zu ermöglichen. Vor allem die Unabhängigkeit der RechtsberaterInnen, ihre ausreichende Qualifikation und ihr umfangreiches Mandat seien sicherzustellen, um zu gewährleisten, dass Schutzsuchende ein faires und effizientes Verfahren bekämen.

 „Ich staune immer wieder über den nahezu unerschöpflichen Erfindungsgeist des Innenministeriums, im Asyl- und Fremdenbereich neue Verschärfungen einzuführen, die dann von den Gerichtshöfen ohnehin wieder gekippt werden. Die Bundesregierung sollte endlich ihre sicherheitspolizeiliche Brille abnehmen und ihr Sehvermögen für notwendige und sinnvolle Intergrationsmaßnahmen schärfen“, so Küberl abschließend.