Der Nationalrat hat am 9.7. das Energieeffizienzgesetz beschlossen. Das Gesetz kann einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Energiearmut leisten. Ein Abschaltverbot im Winter fehlt jedoch weiterhin.
Energiearmut in Österreich
426.000 Menschen leben derzeit in Österreich in manifester Armut Insgesamt sind 1,2 Millionen Menschen armutsgefährdet. 263.000 Menschen in Österreich geben an, ihre Wohnungen nicht angemessen warm halten zu können. Grund dafür sind die steigenden Kosten und fehlende finanzielle Mittel für energiesparende Geräte oder Wärmedämmung. Einkommensschwache Haushalte leiden am stärksten unter wachsenden Energiekosten und haben am wenigsten Geld, um sich selbst durch Investitionen in Energieeffizienz zu helfen. So wird z.B. der Austausch eines alten oder undichten Kühlschrankes zum unlösbaren Problem.
Um Kosten zu sparen, müssen die Menschen ihren Energieverbrauch drastisch einschränken: Dann wird oft nur ein Raum der Wohnung beheizt – oftmals das Kinderzimmer oder die Küche. Um die Kälte in den eigenen vier Wänden zu ertragen, gehen die Menschen oft in ihren Alltagskleidern zu Bett. Dauert Energiearmut länger an, sind gesundheitliche Probleme, etwa durch chronische Erkältungen oder Atembeschwerden infolge von Schimmelbildung, vor allem für Kinder unvermeidbar. Zudem ist Angst vor Abschaltungen und vor unerwarteten Nachzahlungsforderungen der Energieunternehmen ständiger Begleiter.
Energieeffizienz-Gesetz bringt wichtige Verbesserungen
Im Zuge der Energiewende und steigenden Energiepreisen, dürfen armutsgefährdete und in Armut lebende Menschen bei der Gestaltung der Energiezukunft Österreichs nicht auf der Strecke bleiben. Energiepolitik muss ökologisch nachhaltig, wirtschaftlich durchdacht aber auch sozial gerecht gestaltet werden. Das neue Energieeffizienzgesetz schafft hier wichtige Ansatzpunkte.
Das neue Gesetz sieht etwa vor, einkommensschwache Haushalte bei den vorgesehenen Energieeffizienzmaßnahmen besonders zu berücksichtigen. Von Armut betroffene Menschen, die sich nicht selbst durch Energieeffizienzmaßnahmen helfen können, können damit zielgerichtet unterstützt werden.
Positiv ist auch, dass die Erweiterung des Kontrahierungszwangs im Rahmen der Grundversorgung auf Netzbetreiber, unabhängig von den bis dahin vorhandenen Zahlungsrückständen, nun auch im Energieeffizienzgesetz verankert ist.
Die Verpflichtung größerer Energieversorgungsunternehmen zur Einrichtung einer Anlauf- und Beratungsstelle zu den Themen Energieeffizienz und Energiearmut ist ein weiterer begrüßenswerter Bestandteil des neuen Gesetzes.
Abschaltverbot fehlt nach wie vor
Das neue Energieeffizienz-Gesetz bringt einige notwendige Verbesserungen. Dennoch müssen etwa die Anstrengungen zur thermischen Sanierung noch deutlich erhöht werden. Denn gerade einkommensschwache Haushalte leben oftmals in sanierungsbedürftigen Wohnungen, die zusätzlich eine ungünstige Lage haben – in Ecklage, im Erdgeschoß, oder unter dem Dach - und deshalb besonders schwer zu heizen sind.
Die Einführung einer österreichweit flächendeckenden Abschaltprävention sowie ein Abschaltverbot der Wärmelieferung während des Winters ist eine langjährige Forderung der Caritas, die im neuen Energieeffizienz-Gesetz leider nach wie vor schmerzlich vermisst wird. Ab dem Zeitpunkt, ab dem auf den Straßen Winterreifenpflicht herrscht, sollte das Abschaltverbot in Kraft treten.