Caritas: Änderungen der Mindestsicherung treffen Familien und Kinder

Caritas Österreich Generalsekretär Wachter: „Niemand kann sich Kinderarmut oder eine Vergrößerung der sozialen Ungleichheit in Österreich wünschen. Ein neues Gesetz muss an der Lebensrealität von Menschen in Not Maß nehmen!“

 

„Niemand kann sich Kinderarmut oder eine Vergrößerung der sozialen Ungleichheit wünschen. Eine bundesweit einheitliche Lösung für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber eine Mindestsicherung, die vor Armut schützt, muss sich an den konkreten Lebensrealitäten der Menschen orientieren, sodass ein Leben in Würde möglich ist. Als Caritas wissen wir aus unserer täglichen Arbeit in den Familienzentren, in den Mutter Kind Häusern, den Sozialberatungsstellen und in den Projekten für langzeitarbeitslose Menschen, mit welchen Herausforderungen armutsbetroffene Menschen tagtäglich zu kämpfen haben. Unsere Erfahrungen zeigen, dass gerade die Wohnkosten hier entscheidend sind“, betont Caritas Österreich Generalsekretär Bernd Wachter.

 

Kinder nicht zurücklassen

2017 bezogen rund 330.000 Menschen in Österreich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. 60 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher leben in einem Haushalt mit Kindern. Gerade Familien werden die Kürzungen der Mindestsicherung zu spüren bekommen. Bei Paaren wird um 10 Prozent gekürzt, und für Kinder wird es gestaffelte Beiträge geben: Ab dem 3. Kind stehen überhaupt nur mehr 5 Prozent des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes – also 43 Euro – zu Verfügung. „Wer hier spart, spart an der Zukunft Österreichs. Wir können es uns nicht leisten, Kinder und damit kinderreiche Familien zurückzulassen und ihnen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Miteinander verwehren. Arme Kinder haben weniger Chancen auf Bildung, weniger Möglichkeiten, sich zu entwickeln. Das ist in Österreich jetzt schon Realität. Wenn wir den Gürtel hier nochmals enger schnallen, wird der Alltag für diese Kinder noch viel schwerer. Unserem Staat muss jedes Kind gleich viel wert sein“, warnt Wachter.

 

Arm trotz Arbeit oder Pensionsbezug

70 Prozent der Mindestsicherung-BezieherInnen sind AufstockerInnen. Das heißt, sie haben ein Einkommen oder beziehen Leistungen, die unter der Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegen – etwa die Pension – und erhalten daher eine „Aufzahlung“. „Gerade unter den AufstockerInnen sind der Anteil von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen überdurchschnittlich und die Belastungen für Kinder besonders hoch“, so Wachter. 

 

Integration statt finanzielle Ausgrenzung

Das Festmachen der Mindestsicherungsbezüge an Deutschkenntnissen, sieht die Caritas kritisch. „Damit die Menschen hier in Österreich möglichst rasch auf eigenen Beinen stehen, ist es hilfreich, Deutsch zu lernen. Allerdings widerspricht es sich, Sprachkurse zu kürzen und gleichzeitig Sprachkenntnisse als Bedingung an Sozialleistungen zu knüpfen“, erklärt Bernd Wachter. Wie viele BezieherInnen von Mindestsicherung Migrationshintergrund haben oder wie gut ihre Deutschkenntnisse sind, lasse sich aus der aktuellen Statistik nicht ablesen. Das werde sich erst durch die Umsetzung des geplanten "Bundesgesetzes betreffend die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe" ändern.

 

Zusammenhalt und Solidarität

„Wir dürfen nicht vergessen, dass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung eingeführt wurde, um Menschen zu unterstützen, die aus dem Versicherungsprinzip rausfallen oder nie hineingekommen sind, sowie jene, die so geringe Arbeitseinkommen beziehen, dass sie davon nicht leben können“, erinnert Caritas Generalsekretär Bernd Wachter: „Von der Leistung Bedarfsorientierte Mindestsicherung profitieren wir alle, weil es durch zu große Ungleichheit soziale Spannungen gibt!“ Zu einer zukunftstauglichen Gesellschaft in Österreich gehören Zusammenhalt und soziale Sicherheit. Diesen Grundsatz sollte die Regierung nicht aus den Augen verlieren.