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Caritas: Gesetzesentwurf Mindestsicherung muss überarbeitet werden

Caritas Präsident Landau, Caritas Direktoren Beiglböck und Kehrer warnen vor Verschlechterungen für Menschen in Not durch die Mindestsicherung neu.

„Eine Gesellschaft muss sich immer daran messen lassen, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht“, erinnert Caritas Präsident Michael Landau anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf für die Mindestsicherung. „Die geplante Reform droht, nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einer Verschlechterung für jene Menschen zu führen, die schon jetzt am Rand unserer Gesellschaft leben“, betont Landau und ergänzt: „Aus unserer Arbeit in den Sozialberatungsstellen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Arbeitsmarktprojekten, wissen wir, wie sich gesetzliche Regelungen und deren Vollzug auf betroffene Menschen auswirken. Die Änderungen im vorliegenden Gesetzesentwurfes treffen vor allem Familien mit mehreren Kindern, aber auch Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen.“

Niemand von der Mindestsicherung ausschließen

„Integration kann nur gelingen, wenn man Menschen, die auf der Suche nach einer neuen und sicheren Heimat zu uns kommen, in ihren Fähigkeiten und Entfaltungsmöglichkeiten fördert und ihnen die dazu notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt“, betont Herbert Beiglböck, Direktor der Caritas Steiermark. „Wir erleben in der Steiermark täglich viele Menschen, die mit großem Einsatz Deutsch lernen und daran arbeiten sich zu integrieren– auch, um in weiterer Folge etwas an unsere Gesellschaft zurückgeben zu können. Bleibt es bei den geplanten Kürzungen für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund, wird dieses Bestreben ungemein erschwert. Wer keine gesicherte Existenz hat, kann sich nur schwer weiterentwickeln“, so Beiglböck.

„Niemand in Österreich sollte vom letzten sozialen Netz, das wir haben – also der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe - ausgeschlossen werden“, ist Caritas Präsident Michael Landau überzeugt. „Wenn subsidiär schutzberechtigte Menschen aus der Mindestsicherung herausgenommen und auf Grundversorgung verwiesen werden, passiert aber de facto genau das“, warnt Landau.

Kinderarmut verringern, nicht vergrößern

„Kinderarmut oder eine Vergrößerung der sozialen Ungleichheit in Österreich ist alles andere als wünschenswert. Anstelle bundesweit Maximalleistungen vorzusehen, braucht es Mindeststandards, die in allen Bundesländern ein letztes soziales Netz und ein Leben in Würde gewährleisten“, führt Caritas Präsident Michael Landau weiter aus.

Jedes Kind muss faire Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten. Wenn Familien mit mehreren Kindern benachteiligt werden, wirkt sich das unmittelbar auf die Zukunft der Kinder aus. „Die geplanten Unterschiede in den Kindersätzen sind zu groß. Wir appellieren an die Regierung hier nur so zu staffeln, dass auch für das dritte oder vierte Kind der reale Lebensbedarf noch gut abgedeckt werden kann“, so Landau.

Viele Zusatz-Leistungen müssen nicht ausbezahlt werden

Der gut gemeinte AlleinerzieherInnenbonus in der geplanten „Sozialhilfe“ – wie die Mindestsicherung künftig wieder heißen soll – muss von den Bundesländern nicht ausbezahlt werden und gilt nur, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Ebenso müssen die Bundesländer die geplante, zusätzliche Leistung für Menschen mit Behinderung nicht gewähren. „Dass die Mindestsicherung darüber hinaus gedeckelt wird, wenn mehrere Menschen mit Behinderung in einer Wohngemeinschaft zusammenleben, ist eine weitere Verschlechterungen, die unbedingt noch repariert gehört“, appelliert der Caritas Präsident.

In Oberösterreich wurden bereits im Herbst 2017 massive Verschlechterungen in der Mindestsicherung eingeführt. Die Auswirkungen sind daher schon spürbar "Unsere Sozialberatungsstellen sind mit einer stark steigenden Anfrage von Menschen, die nicht mehr wissen, wie sie Miete, Essen und Heizung bezahlen können, konfrontiert. Der Bedarf an Unterstützung zum Überleben hat stark zugenommen", berichtet Franz Kehrer, Direktor der Caritas Oberösterreich.

Der Gesetzesentwurf muss überarbeitet werden

Die Caritas empfiehlt daher dringend, den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Sozialhilfe nicht zu beschließen, sondern noch einmal zu überarbeiten. „Wir dürfen nicht vergessen, die Leistung Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe kommt der gesamten Gesellschaft in Österreich zugute. Zu große Ungleichheit kann zu sozialen Spannungen führen“, erinnert Caritas Präsident Landau. Für eine zukunftstaugliche Gesellschaft sind aber im Gegenteil Zusammenhalt und soziale Sicherheit notwendig, so Caritas Präsident Landau, Caritas Direktor Kehrer und Caritas Direktor Beiglböck unisono.