Michael Landau spricht

© Michael Appelt

Caritas begrüßt, dass Asylwerber*innen der Weg in die Lehre wieder offensteht

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, jene Erlässe aufzuheben, die die Beschäftigung von Asylwerbenden eingeschränkt hatten, ist positiv, sagt Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich am Mittwochvormittag: „Durch die Abschaffung des Zugangs zur Lehre wurden viele Asylsuchende zur Untätigkeit gezwungen. Im Rahmen der Beratung und Vertretung von Betroffenen haben wir als Caritas erlebt, dass diese meist monate- und oft jahrelange Untätigkeit zu psychischen Belastungen und Dequalifizierung führt. Wertvolle Ressourcen bleiben ungenutzt oder gehen verloren.“

Landau regt an, den Zugang für Asylwerber*innen zum Arbeitsmarkt jetzt generell neu zu regeln. Gerade für Bereiche, in welchen eklatante Fachkräftemängel bestehen, und in welchen auch über Auslandsrekrutierung nachgedacht wird – wie beispielsweise in der Pflege -, könne man jetzt neue Möglichkeiten schaffen: „Das Deutsche ‚3plus2 Modell‘ könnte hier beispielsweise ein Vorbild sein. Damit können Berufsanwärter*innen für jene Berufe gefunden werden, für die ein nicht zu deckender Mangel besteht. Aber auch für jene, die sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für eine Rückkehr in ihr Herkunftsland entscheiden, hat diese Regelung Vorteile: Eine gute Ausbildung erhöht die Chancen im Herkunftsland und wirkt somit einer Re-Migration entgegen.“ Dieses Modell sieht vor, dass Asylwerber*innen während ihrer (meist 3-jährigen) Ausbildung sowie 2 Jahren danach weiterhin im Land bleiben und arbeiten dürfen – unabhängig davon, wie über ihren Asylantrag entschieden wird.

Abschließend sagt der Caritas Präsident: „Arbeit ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, den Kontakt mit der lokalen Bevölkerung und die Anwendung von Sprachkenntnissen. Einer Beschäftigung nachzugehen, erhöht außerdem das Selbstwertgefühl. All dies ist wesentlich für eine gute Integration und das Gefühl, sich heimisch zu fühlen.“